Hatte im November 2011 einen Unfall mit meiner Street Glide, ich war der Geschädigte; im April erster Gerichtstermin bei Klageerhebung meinerseits weil kein Nutzungsausfall gezahlt wurde; 49 Tage stand das Bike zur Reparatur; Richter beschloss mir 14 Tage plus die Hälfte der Resttage zuzugestehen.
Die beklagte Versicherung ließ sich nicht darauf ein und versteift sich auf die Möglichkeit der Notreparatur innerhalb von 10 Tagen, die der damals von mir beauftrage Gutachter ins Gutachten schrieb. Unter anderem musste das gesamte Vorderrad, linke Bremsscheibe und Belt Pulley ersetzt werden, was sicherheitsrelevante BT darstellen. Lt. meiner Werkstatt wäre die Notreparatur nicht möglich gewesen, weil die Teile bestellt werden mussten!
Jetzt kommt's: zum Beweis, dass eine günstige Notreparatur möglich gewesen wäre, schreibt der gegnerische Anwalt, dass laut eines von Ihm beauftragten gerichtlich anerkannten Sachverständigen folgende Teile bei Ebay gekauft hätten werden können:
1. gute gebrauchte linke Bremsscheibe für Sportster, Dyner 39,-
2. Belt Pulley von einer VROD 150,-
3. den Originalvorderreifen über Reifen24 (entspricht tatsächlich meinem)
Auf ein Statement von mir, dass die herausgesuchten Teile nicht an meine Street Glide passen würden, da meine FLHX keine Sportster oder VROD ist, kam der kurze Satz, dass die Teile passen, hat ja schließlich sein Gutachter gesagt!
Ende des Monats ist der zweite Gerichtstermin,; bin gespannt, wie es ausgeht.
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