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Geschrieben von K_Heim@online.de am 04.08.2012 um 10:33:

Fehling LZ 7 HD Gutachten

Hi Leute,

wer kann mir da mal weiter helfen.

War bei der GFÜ und wollte mir meinen TÜV machen lassen und auch gleich den Lenker von Fehling den Z LZ 7 HD eintragen lassen. Laut aussage dürfte das der TÜV nur machen da es irgendwie mit den unterlagen nicht gehen würde. Gut kann sich ja was geändert haben. Also ich ab bei den TÜV... Dort bekomme ich gesagt das diese Unterlagen schon, laut aussage der Freundlichen, seit 100 Jahren nicht mehr aktuell sei.(Man beachte das Datum vom Gutachten) Hmmm wieso bekommt man diese dann mit ausgliefert und nichts neueres.

Der Lenker kommt nicht direkt von Fehling sondern hatte diesen bei W&W bestellt.

Egal wo ich jetzt schaue finde ich nur die altbackenen unterlagen für diesen Lenker...

Hat jemand von euch eine Idee oder einen Typ wo ich die neuere Version sage ich mal her bekomme??!!??

Ich habe mal das Fehling Gutachten oder was es auch immer sein soll mal mit hoch geladen sowie ein Foto des betroffenen Lenkers....

Habe ja auch an hand von Fotos gesehen das ich nicht der einzige mit diesem Lenker bin!!!!

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Geschrieben von fred am 04.08.2012 um 12:01:

I.d.R. können die Fehling Gutachten von deren Homepage heruntergeladen werden. Aber warum sollte das Gutachten von Dir nicht mehr aktuell sein?

Gruß, Fred


Geschrieben von Grisu1340 am 04.08.2012 um 12:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von fred
I.d.R. können die Fehling Gutachten von deren Homepage heruntergeladen werden. Aber warum sollte das Gutachten von Dir nicht mehr aktuell sein?

Gruß, Fred

Moin
Die Gutachten sind gleich. Aber auch ich frage mich warum das Gutachten nicht mehr gültig sein soll. Meine Empfehlung: Mal bei Fehling direkt nachfragen und/oder Prüfer wechseln.
Gruß
Grisu

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Geschrieben von K_Heim@online.de am 04.08.2012 um 14:01:

Habe ich beides getan. der andere freundliche sagte das gleiche. feeling hab ich an geschrieben und werde ja vor Montag nichts von denen hören

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Geschrieben von George am 04.08.2012 um 15:12:

Such dir 'nen anderen Prüfer.

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Geschrieben von d-trooper am 04.08.2012 um 15:37:

Gutachten die der TÜV erstellt hat, kann auch nur der TÜV eintragen. Andere (freie) Prüfer (DEKRA, KÜS, etc.) dürfen das tatsächlich nicht. Hab ich selber schon die Erfahrung gemacht.

Einfach zum TÜV und abnehmen lassen.


Geschrieben von k.kerosin am 04.08.2012 um 15:52:

hab das ganze spiel auch hinter mir

hab den lenker aber nicht von w&w sondern von crc (s....laden)
du brauchst ein teilegutachten und du hast nur ein tech. bericht daran ligst, zumindestden so wurde es mir vom tüv,dekra gtü.... erklärt. (raum köln)

crc sagte mir das sie den lenker schon xxx mal verkauft haben und ohne probleme eingetragen bekommen

zum gutem schluss hab isch jetzt ein sonderlenker !!



ps. was sagt den w&w, vieleicht können die dir helfen


Geschrieben von k.kerosin am 04.08.2012 um 16:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von d-trooper
Gutachten die der TÜV erstellt hat, kann auch nur der TÜV eintragen. Andere (freie) Prüfer (DEKRA, KÜS, etc.) dürfen das tatsächlich nicht. Hab ich selber schon die Erfahrung gemacht.

Einfach zum TÜV und abnehmen lassen.

weiss nicht ob das zu 100% stimmt .
dekra,küs, gtü dürfen nur paragraf 19 eintragen
tüv para. 19 und 21 eintragen
so wurde es mir mal gesagt


Geschrieben von K_Heim@online.de am 04.08.2012 um 16:32:

Weis nicht was w&w dazu sagt. leider ist ja we und da bekommt man keine Antwort. habe jetzt fehling und w&w angeschrieben und möchte wissen was damit los ist. komisch ist das es für den 22 mm Lenker ein gutachten gibt. werde es frühestens ab Montag wissen....

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Geschrieben von Moos am 04.08.2012 um 16:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von d-trooper
Gutachten die der TÜV erstellt hat, kann auch nur der TÜV eintragen. Andere (freie) Prüfer (DEKRA, KÜS, etc.) dürfen das tatsächlich nicht. Hab ich selber schon die Erfahrung gemacht.

Einfach zum TÜV und abnehmen lassen.

Stimmt nicht Baby
Erst informieren dann schreiben. Teile mit Gutachten werden nach §19 eingetragen und das darf jeder Sachverständige sowie natürlich Dekra und Konsorten. Wer das Gutachten erstellt hat ist egal, muß nur die Legitimation dazu haben.
Wie Kerosin schon sagt nur für Abnahmen nach §21 muß man zum heiligen Tüv. Und das auch nicht mehr allzulange. großes Grinsen

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Geschrieben von George am 04.08.2012 um 17:02:

Folgendes hab ich aus einem anderen Forum:

"Es gibt Sachverständige und es gibt Vollsachverständige.

Der Sachverständige macht Eintragungen nach §19. Das sind Eintragungen von Teilen die eine ABE besitzen. Kein Teilegutachten oder sowas sondern eine ABE. Im Falle Trabant sind diese ja eher dünn gesäht. Also spotan fällt mir z.B: der Öttinger Kat, das Raid 1 ein

Der Vollsachverständige darf Eintragungen nach §21 machen, also Einzelabnahmen wie z.B. Teile mit Teilgutachten oder Materialgutachten oder aber Eigenbauten ohne Gutachten.

Die großen Stützpunkte von Dekra Tüv usw haben immer Vollsachverständige. Wenn man aber zur kleinen Werkstatt fährt wo ein Außendienstler vom Tüv oder auch GTÜ arbeitet wird man meist nur einen Sachverständigen antreffen der nur die ABE Eintragungen machen darf."

Ist das immer noch so?

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Geschrieben von edewolf3 am 05.08.2012 um 00:30:

§21 darf im Westen nur der TÜV und im Osten die Dekra. Da nach der Wende nicht genug TÜV´ler zur Verfügung standen hat dies der Dekra übernommen. Somit ist im Westen der TÜV und im Osten der Dekra die Techn. Prüfstelle.


Geschrieben von K_Heim@online.de am 06.08.2012 um 22:02:

Hi Leute, das ist die Antwort darauf von Fehling!!!!

Sehr geehrte Frau Heim,


mit dem Lenker wird ein technische Bericht geliefert. Der technische Bericht kann als Grundlage zur Einzelabnahme dienen. Es darf nicht jede Prüfstelle die Eintragung von Einzelabnahmen nach § 21/§19.2 vornehmen. In den alten Bundesländern darf es NUR der TÜV. In den neuen Bundesländern darf es NUR die Dekra. Jedoch dürfen diese Eintragung dafür zugelassene Prüfer vornehmen. Die Prüfstelle gibt in der Regel vorab Auskunft darüber ob und wann der Prüfer die Eintragung vornehmen kann. Es liegt im ermessen des Prüfers ob er den Lenker einträgt oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Ernst Fehling GmbH & Co.


Peter Kröger



Und Edewolf3 hat recht es ist auf geteilt in Ost (Dekra) und West (TÜV).....

Werde mal zu einem anderen TÜVler fahren und es eben da versuchen. Berichte wie es gelaufen ist. Oder kann jemand evtl. eine kopie von einer solchen Eintragung mir per mail zu kommen lassen??? Würde es bestimmt etwas einfacher machen. Denke ich mal.... Ansonsten Augen zu und durch und einen suchen bis es eingetragen ist... Baby Baby Baby

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Geschrieben von d-trooper am 07.08.2012 um 17:56:

Ich weiß jetzt nicht ganz was ich falsches gepostet hab, es sei denn es hat sich was entsprechend geändert? verwirrt

Definitiv waren das die Ansagen vom KÜS-Prüfer, der mich mit meinem Umbau (TÜV-Gutachten), zum TÜV geschickt hat...der hat dies betätigt und dann eingetragen.

Wie das natürlich mit nem reinen Festigkeitsgutachten und Einzelabnahmen aussieht weiss ich natürlich nicht! Aber der Fehling Z ist doch bei Tante Louise auch mit TÜV-Gutachten

http://www.louis.de/_107fc871aa14754962d5b50187cf9adfca/index.php?topic=artnr_gr&article_context=detail&grwgr=460&wgr=340&list_total=39&anzeige=0&page=1&artnr_gr=10021174

...dort lässt es sich auch als pdf runterladen...evtl. hilfts...oder meine post sind schon wieder nicht hilfreich oder falsch?


Geschrieben von A-ROD am 07.08.2012 um 18:32:

du hast geschrieben: wenn ein gutachten vom tüv vorliegt, kann diese eintragung nur vom tüv vorgenommen werden... und das ist schlicht weg falsch! wer das gutachten erstellt hat, ist egal. interessant ist nur:

liegt ein teilegutachten vor (was ja in der regel vom tüv erstellt wird), kann die eintragung, egal ob ost oder west, bei jedem verein (tüv, dekra, gtü...) vorgenommen werden, da der sachverständige nur die fachgerechte montage des einzutragenden teils zu überprüfen hat. alles andere wie materialbeschaffenheit etc wurde ja im vorwege zur erstellung des gutachtes schon gecheckt. allerdings gelten diese gutachten immer nur für serienmässige fahrzeuge. wollt ihr z.b. ein anderes fahrwerk mit gutachten eintragen lassen, habt aber ein geändertes heck, dann ist das auch wieder eine einzelabnahme nötig (s.u.).

liegt nur ein materialgutachten vor, muss der prüfer eine einzelabnahme machen und auch schauen, ob der lenker z.b. keine gefährlichen spitzen aufweist oder aus ungeeignetem material gefertigt ist... solche einzelabnahmen darf im westen nur der tüv und im osten nur die dekra durchführen.

liegt eine abe vor, muss gar nichts eingetragen werden sondern nur der entsprechende wisch mitgeführt werden.