du hast geschrieben: wenn ein gutachten vom tüv vorliegt, kann diese eintragung nur vom tüv vorgenommen werden... und das ist schlicht weg falsch! wer das gutachten erstellt hat, ist egal. interessant ist nur:
liegt ein teilegutachten vor (was ja in der regel vom tüv erstellt wird), kann die eintragung, egal ob ost oder west, bei jedem verein (tüv, dekra, gtü...) vorgenommen werden, da der sachverständige nur die fachgerechte montage des einzutragenden teils zu überprüfen hat. alles andere wie materialbeschaffenheit etc wurde ja im vorwege zur erstellung des gutachtes schon gecheckt. allerdings gelten diese gutachten immer nur für serienmässige fahrzeuge. wollt ihr z.b. ein anderes fahrwerk mit gutachten eintragen lassen, habt aber ein geändertes heck, dann ist das auch wieder eine einzelabnahme nötig (s.u.).
liegt nur ein materialgutachten vor, muss der prüfer eine einzelabnahme machen und auch schauen, ob der lenker z.b. keine gefährlichen spitzen aufweist oder aus ungeeignetem material gefertigt ist... solche einzelabnahmen darf im westen nur der tüv und im osten nur die dekra durchführen.
liegt eine abe vor, muss gar nichts eingetragen werden sondern nur der entsprechende wisch mitgeführt werden.