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Geschrieben von Kid am 06.03.2012 um 13:59:

Reform des Punktesystems - Auswirkungen für uns

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,818315,00.html
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,814325,00.html

Was ändert sich für uns? Was passiert bei Fahren mit offenem Luftfilter oder nicht eingetragenen Auspuffsystemen?

Weiß da jemand was?

__________________
Baby


Geschrieben von viczena am 06.03.2012 um 14:02:

Wie bei jeder "Reform": es wird nicht besser, es wird schlimmer.


Geschrieben von David883 am 06.03.2012 um 14:07:

passt noch nicht ganz, aber bin am suchen und dabei schon mal auf folgendes gestoßen:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage

(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.


das heisst, wenn die meßstelle zu weit weg ist, dann müssen sie dich fahren lassen?? oder haben die mobile meßgeräte dabei?

wurde bis jetzt noch nie kontrolliert.


edit:

Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50,00 € und 3 Punkte (bisher)

zukünftige regelung:

Was bislang mit einem oder zwei Punkten geahndet wird, bekommt in Zukunft einen Punkt, alles andere zwei Punkte.


Geschrieben von Chrisk am 06.03.2012 um 14:28:

Auf schwere Beamtenbeleidigung (hat mit Verkehrssicherheit nichts zu tun) gibt es keine Punkte mehr cool
Ob der Rest besser oder schlechter wird kann ich gar nicht sagen, interessiert mich auch nicht die Bohne da mein Moped doch recht legal ist.
Jedenfalls finde ich nach wie vor, dass Vergehen in unserem Land viel zu billig sind.


Geschrieben von David883 am 06.03.2012 um 14:32:

sowas wie "beamten"-beleidigung gibt es sowieso nicht. jeder kann dich verklagen wenn du ihn beleidigst.

unterschied ist nur dass staatsanwaltschaft und richter etwas heftiger reagieren, wenn der beleidigte ein beamter ist.


Geschrieben von Chrisk am 06.03.2012 um 14:40:

Hast damit sogar Recht, nur wenn ich zu Dir sage: geh mir aus den Augen, bl*des Arschl*ch oder ich schlag dir eine in deine h*ssliche Fr*sse und du zeigst mich an, wird außer einem blöden Brief vom Onkel Staatsanwalt eher nichts passieren.
Für den Satz gab es nach einer völlig lächerlichen Verhandlung einen Bescheid in 4-stelliger Höhe.


Geschrieben von Döppi am 06.03.2012 um 15:03:

Und was man bekommt wenn man sich dann noch zu ner Tätlichkeit hinreissen lässt , kann ich dir gerne per PN mitteilen . Augenzwinkern
Das Thema war aber ursprünglich ein anderes .

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von blackwilli am 06.03.2012 um 15:09:

Wichtig werden auf alle Fälle folgende Punkte:

- Bisherige Vergehen mit 1 Punkt, wiegen dann mehr als doppelt schwer (z.B. Handy am Ohr).
- Bisherige Vergehen mit 2-3 Punkten, wiegen dann etwas mehr als bisher.
- Bisherige Vergehen ab 4 Punkten, wiegen dann weniger, dafür sollen aber diese Bußgelder stark angehoben werden.

- Bisher war das Verfallsdatum von Punkten sehr unübersichtlich.
- Kamen neue Punkte eines gleichen Vergehens hinzu, begann deren Verfallszeit von vorn.
- Nun sollen Vergehen mit 1 Punkt nach 2,5 Jahren und mit 2 Punkten nach 5 Jahren grundsätzlich verfallen.

- Bisher konnte man auch durch ein freiwillges Aufbauseminar Punkte abbauen.
- Nun wird man zu Seminaren verdonnert, aber man kann mit keinem Seminar Punkte abbauen!


Nun hat ja jeder noch 2 Jahre Zeit, seine Punkte umzurechnen. großes Grinsen

Um es auf die Eingangsfrage zu bringen: Wer sich in den letzten 5 Jahren zwei mal mit einer illegalen Auspuffanlage hat erwischen lassen, sollte schön auf Ampeln aufpassen, um nicht in die gefährliche Zone aufzusteigen und noch für ein paar hundert Euro ein Pflichtseminar belegen zu müssen, welches ihm keinen Punktevorteil bringt.


Geschrieben von White Leg Man am 06.03.2012 um 15:12:

zu lauter Auspuff und andere ähnliche Verbesserungen am Mopped sind keine Gefährdung der Verkehrssicherheit und sollte meiner Interpretation nach zukünftig nicht mehr zu Punkten führen - somit wäre das mal ein Gewinn für uns smile

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....... das Leben ist zu kurz für ein Saison-Kennzeichen .......


Geschrieben von blackwilli am 06.03.2012 um 15:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von White Leg Man
zu lauter Auspuff und andere ähnliche Verbesserungen am Mopped sind keine Gefährdung der Verkehrssicherheit und sollte meiner Interpretation nach zukünftig nicht mehr zu Punkten führen - somit wäre das mal ein Gewinn für uns smile

Im Prinzip hast Du ja recht, aber das hat nun nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun.

Das Fahrzeug ist aufgrund seiner Allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen worden und auf dieser Grundlage hat Dir Deine Versicherung auch das Fahrzeug versichert.

Eine andere Auspuffanlage ohne ABE oder eine TÜV-Eintragung verändert das Fahrzeug in seinen grundlegenden Daten, wie zum Beispiel der Leistung. Damit erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und die Dir gegebene Versicherungszusage. Die Vergehen, die daraus resultieren, sind die "Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs" sowie die "Inbetriebnahme eines nicht versicherten Fahrzeugs". Im schlimmsten Fall kann einem das also als Straftat ausgelegt werden.


Geschrieben von White Leg Man am 06.03.2012 um 17:00:

Zitat von 74in3
Die Vergehen, die daraus resultieren, sind die "Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs" sowie die "Inbetriebnahme eines nicht versicherten Fahrzeugs". Im schlimmsten Fall kann einem das also als Straftat ausgelegt werden.

.... und damit wiederum mit zwei Punkten belohnt werden ...
ja, insbesondere im Rahmen einer Null-Toleranz-Strategie ist man vor nix mehr sicher .... traurig

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....... das Leben ist zu kurz für ein Saison-Kennzeichen .......


Geschrieben von TWG am 07.03.2012 um 02:16:

Zitat von 74in3
Eine andere Auspuffanlage ohne ABE oder eine TÜV-Eintragung verändert das Fahrzeug in seinen grundlegenden Daten, wie zum Beispiel der Leistung. Damit erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und die Dir gegebene Versicherungszusage. Die Vergehen, die daraus resultieren, sind die "Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs" sowie die "Inbetriebnahme eines nicht versicherten Fahrzeugs". Im schlimmsten Fall kann einem das also als Straftat ausgelegt werden.

Eine andere Auspuffanlage könnte ja auch weniger Leistung haben, was dann wiederum zu einer Beitragsminderung bei der Versicherung führt. Zunge raus

Totaler Schwachsinn, aber wenigstens als solcher deklariert fröhlich

Gruss und No Panik
TWG


Geschrieben von SB2011 am 07.03.2012 um 03:06:

Wenn ich das alles hier lese,bin ich froh das ich" Good Bye Deutschland" gemacht habe. großes Grinsen großes Grinsen

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Nicht Nachgeben - Nachladen.


Geschrieben von Bacardihardy am 07.03.2012 um 09:13:

Ist ja noch gar nichts endgülitges auf dem Tisch, alles Spekulationen - eins ist aber sicher, Spielraum und Interpretationen in alle Richtungen wird das neue System allemal bereithalten. Eine angestrebte Vereinfachung wird es sicher nicht geben, wird doch wieder alles weichgewaschen mit allen möglichen Ausnahmen und Sonderregelungen.
Unsere Gerichte und Gesetzteshüter wollen ja schliesslich beschäftigt werden. großes Grinsen

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Am Horizont gehts weiter..............................




nicht nur nachdenken - auch vordenken


Geschrieben von Adi66 am 07.03.2012 um 09:43:

Nichts weiter, als die völlig überflüssige Denkmalsetzung eines offensichtlich fehlgeleiteten Verkehrsministers.

Bin mal gespannt, wieviele Handy-Telefonierer zukünftig zu Fuß laufen. Bisher konntest Du Dir 18 Telefonate "leisten", zukünftig nur noch 8. Natürlich möchte ich dies nicht bagatellisieren; allerdings zeigt gerade diese Beispiel deutlich den Blödsinn dieses Planspiels, denn gleichzeitig darf ich weiterhin in FAST gleichem Umfang beispielsweise mit 120 km/h durch eine geschlossene Ortschaft rasen.

Nach den vorliegenden Diskussionspapier wird deutlich, dass mit dem neuen System (relative) Bagatellen um ein Deutliches höher geahndet werden, als bisher. Bei schweren Verstößen wiederum, die bis dato mit 4 und mehr Punkten bewehrt waren, bleibt die zukünftige Gefährdung des Führerscheinentzuges (nicht zu verwechseln mit Fahrverbot) hingegen unverständlicherweise moderater.

Ein Entwurf der völlig am Ziel vorbeigeht. Bin mal gespannt, ob er tatsächlich so kommt.

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~