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Noch mal ne Frage zum "Schreienden Adler"
Was droht tatsächlich, wenn man mit den Dingern erwischt wird?
Ist das von Schupo zu Schupo verschieden ?
Weit verbreitet Meinung ist doch:
1.Betriebserlaubnis erloschen + Moped an Ort und Stelle stehen lassen + Versicherungsschutz erloschen + Anzeige von Polizei = Punkte !
Gibt's tatsächlich jemanden der aus Erfahrung berichten kann ?
Gibt es z.B. definitiv Punkte für so eine Aktion, oder ist das dem Richter (gibt's überhaupt ne Verhandlung) überlassen.
Oder gibt's nur ne Mangelkarte, die beim Tüv abzustempeln ist nach Umbau ?
Wer weiß es genau ?
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Roy Munson
Weiß es denn keiner ?
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Roy Munson
zum zitierten Beitrag Zitat von Roy Munson
Weiß es denn keiner ?
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"...Ich bin der Geist, der stets verneint!
....So ist denn alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, Mein eigentliches Element..."
Mein Bruder wurde letzten Sommer von einem Mopeduniformierten angehalten.
Ergebnis: Mängelkarte / 3Punkte / 75 .
Die Fussrasen(Krähenfüsse) mussten getauscht werden. Und "2Scheiben" in die Lottermann montiert werden
Danach war wieder alles schön
__________________ Support your local"13"
Hi Roy Munson,
das hängt sehr von den Umständen wie Härtegraf, Nasenfaktor und Wetter ab... . Bestenfalls bekommt Du eine Verwarnung und musst die Maschine später ordnungsgemäß vorführen, schlimmstenfalls bis zu 100 EUR und 3 Punkte.
Also hier noch einmal ausführlicher aus meinem früheren Leben als Polizeibeamter ;-)
Schlimmstenfalls handelt es sich um Fahren ohne Betriebserlaubnis und kommt Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gleich.
Der Versicherungsschutz erlischt also ebenfalls!!! Ggf. wichtig bei Unfall.
Sollte man sich vor Augen halten! Aber für risikobereite Biker, die auch keine Helm-ECE brauchen, ist das sowieso egal... :-)
Es gibt eine Anzeige nach §18 Abs.1 in Verbindung mit §19 Abs. 2 nach dem Stvzo und wird geahndet nach §69a Bußgeld von 50 EUR, 3 Punkte plus Verwaltungskosten
(laut Bundesbußgeldkatalog Nr. 178.
Anbei die wichtigsten Quellennachweise:
der Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (kurz Stvzo) und Bundesbußgeldkatalog http://www.bussgeldkatalog.biz/
Erlöschung der Betriebserlaubnis:
§19 http://www.stvzo.de
"...2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs .... Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
..."
Ggf. Feststellung, ob Betriebserlaubnis erloschen:
§49 http://www.stvzo.de
"...(4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird. ..."
ggf. erneute Abgasuntersuchung nach Mängelbeseitigung
§47 http://www.stvzo.de
"Wenn man Dich ärgern will, könnte vielleicht eine erneute Abgasuntersuchung gefordert werden, nachdem der Geräuschpegel in Ordnung gebracht wurde."
Bußgeldlkatalog:
Nr.178
" Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 50 "
3 Pkt.
Ich dachte, vielleicht helfen die Links zu den Gesetzen und zum Bußgeldkataloge auch anderen weiter, ich meine im Falle ;-)
Gruß Mike
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"...Ich bin der Geist, der stets verneint!
....So ist denn alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, Mein eigentliches Element..."
@ Roy Munson
Bisher habe ich da glücklicherweise kein eigenen Erfahrungen machen müssen, sind allerdings auch erst gut 30 Jahre - eigentlich immer mit "optimierter" Auspuffanlage.
Es wäre jetzt wenig hilfreichreich wenn ich Dir hier die allgemein bekannten Gesetztestexte reinkopiere, denn das Leben findet nun mal nicht nur in der Theorie statt.
Das Risko angehalten zu werden hängt natürlich stark von "regionalen Erscheinungen" und natürlich vom einzelnen Schupo ab. Die Gesetzeslage ist da aber zumindest für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung nach 1989 recht eindeutig. Für die Baujahre davor ist auch heute noch bei einigen TÜV-Prüfern möglich deutlich höhere Geräuschwerte eingetragen zu bekommen. Wir haben seit gut 10 Jahren einen 1200 Evo-Sportser von 1995 mit ScreamingEagle Shotguns ausgerüstet -den kann man gar nicht leise fahren- und es hat noch nie Probleme gegeben. Allerdings wird das bei den "klassischen" Harleys wohl auch nicht ganz so eng gesehen.
Bei der V-Rod habe ich die Originalpötte nur so modifiziert dass ich sie wieder gut hören kann -vor allem beim Beschleunigen und bei höhereren Drehzahlen. Man kann sie aber eben auch schön leise fahren und ist damit unauffällig.
Wer den klassischen Harley-Sound will sollte auch eine klassische Harley fahren, denn der Sound ist mit der V-Rod aufgrund des anderen Zylinderwinkels ohnehin nicht zu erreichen.
Beim "Schreienden Adler" auf der V-Rod hast Du im Falle des Falles nur die Chance Deinen Verstoß gleich zuzugeben und die Montage der Originaltöpfe anzubieten. Das weitere liegt im Ermessen des Schupos und kann im schlimmsten Falle alles von Dir geschilderte nach sich ziehen, kann aber auch dazu führen dass der Schupo Deine Ehrlichkeit schätzt und Milde walten lässt.
Bei den mittlerweile auch in Schupokreisen weithin bekannten verstellbaren -sogenannten legalen- Anlagen kann es Dir aber passieren das der Schupo sich persönlich beleidigt oder verarscht fühlt und als Folge, zwecks Geräuschmessung, Dein Mopped auch noch sicherstellen lässt. Das wird dann noch teuerer und umständlicher. Wird dabei ein höheres Geräusch ermittelt ist das ausschließlich Dein Problem, die Hersteller die Dir die sündteuren "legalen" Anlagen verkauft haben werden nämlich für den Betrieb derselben nicht belangt, der Fahrzeughalter aber schon.
So gesehen steht man dann z.B. mit Sebring-Töpfen noch am besten da. Die klingen legal betrieben schon deutlich besser als die Originalflüsterer und illegal betrieben bleibt einem noch die Möglichkeit sich für die "Vergesslichkeit" zu entschuldigen und anzubieten die mitgeführten Dämpfer schnell wieder einzusetzen.
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.. lieber stehend sterben als knieend leben ..
ich denke auch erstmal kleine Brötchen backen und nicht gleich auf Konfrontation mit der Rennleitung...Das hat bei mir immer noch am Besten funktioniert.
"P.S. Weiß noch jemand was zu den Strafen bezüglich Auspuff (siehe Thread "Auspuff für meine V-Rod" oder so ähnlich letzte Seite !)"
@vrodi
das ist immer die beste Art und Weise!
Und immer freundlich sein zu den grünen Männchen, sonst wirds nur noch teurer :-)
@Roy-Munson
Hi Roy Munson,
ich hoffe ich habe Dir weitergeholfen und einfach mal recherchiert, um auf Deine Frage mit konkreten Zahlen zu antworten, anstatt Dich mit wiederholtem Gefasel und weisen Tipps und Ratschlägen zu nerven ;-)
Ich denke, Du hast ebenfalls genug Erfahrung und kannst das selber gut einschätzen. Jetzt weißt Du was Du wissen wolltest, nämlich die Folgen im "worst-case".
Ich würde im Übrigen nicht auf Strafminderung hoffen, wenn Du eine nicht verstellbare "ehrliche" Auspuffanlage *rofl* verwendest. Die Straftat ist die selbe. Denn Unwissenheit oder Dummheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt im Dorf genauso wie in der Stadt. Nur zu manchen vom Dorf ist das noch nicht durchgedrungen.
Dann gibt es noch das Idiotenglück, ... aber da bräuchtest DU wahrscheinlich keine 30 Jahre warten, bevor Du erwischt wirst
Viele Grüße Mike
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"...Ich bin der Geist, der stets verneint!
....So ist denn alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, Mein eigentliches Element..."
Hallo,
kann es bestätigen... 3 Punkte in Flensburg und 75 euronen Strafzoll.
Bikergruß
EL CID
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Visit me: Besuch mich mal ;-)
@Roy Munson
Um das noch mal deutlich zu machen -die allermeisten werden es ohnehin verstanden haben- es ging in meinem Beitrag ja offenkundig nicht um die Folgen gem. Bußgeldkatalog, die natürlich auf jede Art nicht zugelassener Fahrzeugteile anzuwenden wären -wenn es ein Schupo zur Anzeige bringt, oder gar um Straftaten oder Strafminderung. Es ging vielmehr darum ggf. eine Anzeige, Sicherstellungen und ähnliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, und da gibt es durchaus Unterschiede zwischen den illegalen Möglichkeiten. Wie gesagt, das Leben findet nicht nur in der Theorie statt.
@MikeRod
Zitat: ".. Ich würde im Übrigen nicht auf Strafminderung hoffen, wenn Du eine nicht verstellbare "ehrliche" Auspuffanlage *rofl* verwendest. .."
Ja, wer lesen kann und das gelesene auch noch versteht ist klar im Vorteil, Du hast mal wieder Deine diesbezüglichen Probleme offenbart.
Zitat:" .. Dann gibt es noch das Idiotenglück, ... aber da bräuchtest DU wahrscheinlich keine 30 Jahre warten, bevor Du erwischt wirst .."
Aus bekannten Gründen gebe ich diesmal gleich am Anfang nach,
nur noch die Anmerkung: Versuche doch mal Deine überreichlichen Ergüsse auf Plausibiltät zu überprüfen,
Du würdest Dein blaues Wunder erleben. Qualität ist durch Quantität nicht zu ersetzen, auch wenn Du es noch so verzweifelt versuchst.
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.. lieber stehend sterben als knieend leben ..
Hi,
super Internetseiten!
Endlich mal ein Bußgeldkatalog, der vollständig ist.
Die meisten sind überwiegend auf Geschwindigkeitsüberschreitung ausgelegt.
Gonzo
Guten,
also ich hatte letztes Jahr Glück gehabt. War spaßeshalber offen gefahren und wurde in Plön (Schleswig Holstein) angehalten.
Allerdings haben die ein Auge zugedrückt, weil sie am Auspuff nicht feststellen konnten. haben reingeleuchtet und gefragt, was das für eine Harley ist.
Dann haben sie mich grinsend mit einem zugekniffenen Auge weiterfahren lassen.
Hatte wohl großes Glück und fahre seitdem nicht mehr ganz offen...
Mickey
zum zitierten Beitrag Zitat von elcid
Hallo,
kann es bestätigen... 3 Punkte in Flensburg und 75 euronen Strafzoll.
Bikergruß
EL CID
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"...Ich bin der Geist, der stets verneint!
....So ist denn alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, Mein eigentliches Element..."
Mal allgemein zu Original - und/oder Zubehöranlagen:
Grundsätzlich ist es so das jede Anlage eingezogen werden kann, wenn der Ordnungshüter subjektiv der Meinung ist sie wäre zu laut.
Hat man eine BE und die Anlage wurde NICHT manipuliert und ist trotzdem zu laut, kann der Hersteller zur Rechenschaft heran gezogen werden.
Hat man eine BE und die Anlage wurde manipuliert gehts von ner Mängelkarte bis hin zu Punkten incl. Anzeige..also von 10,-Euro bis zu 500,- Euro ( Gutachten ist sehr teuer ).
Die Mängelkarte oder eine Owi kann es geben wenn man gerade seine Schalldämpfer verloren hat und auf dem Weg nach Hause angehalten wird...
Anzeige gibt es wenn z.B. die Schalldämpfer gekürzt worden sind, den dann handelt es sich um Vorsatz.
Einfach ist es bei Anlagen ohne Tüv : Vorsatz u illegal :Anzeige und fertig!
Das elektr. Soundmanagement von Kess-Tech öffnet u schließt innerhalb der Vorgaben und man fährt legal laut. Wobei auch diese Töpfe eingezogen werden können..wenn subjektiv..siehe oben!
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Only Kicker seperates the man from the boys
Aufgrund der Neuregelung der FZV ist das Einziehen einer zu lauten und zugelassenen Anlage, bei der dem äußeren Anschein nach keine Manipulationen erfolgt sind nicht mehr Einzugsfähig.
Auch eine Stillegung des Bikes ist nicht zulässig.
Müßtest als Kollege,wenn dem so ist,wissen.