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--- gesetzliche Grundlagen Zubehör etc. (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=25351)


Geschrieben von giftyz am 04.07.2011 um 14:52:

gesetzliche Grundlagen Zubehör etc.

zwar findet man in einigen threats immer mal wieder was, aber ich denke ein gebündelter wäre recht hilfreich.

besonders 2 themen interessieren micht

1. braincaps:

mir ist dieses bekannt:
Fahrer und Beifahrer von Krafträdern müssen keinen nach ECE-Norm
hergestellten, genehmigten und geprüften Schutzhelm tragen, laut §21 a StVO
Dies wurde in Deutschland seit dem 01.01.1993 ausgesetzt.
Daher darf nahezu jeder schutz- Helm im Straßenverkehr benutzt werden.
ich pers. bin auch bereits mehrfach mit braincap ohne probleme ducht kontrollen gekommen.
am we war aber im TV wieder mal ein bericht in dem behauptet wurde diese braincaps etc. sein nicht erlaubt, kostet bussgeld.

2. spiegel

irgendwie glaube ich mich erinnen zu können das die spiegelfläche 600mm2 betragen muss.
in dem >TV bericht hiess es aber, es muss mindestens eine 78mm durchmesser grosse scheibe auf der spiegelfläche platz haben.

ist das denn alles auslegungssache , in den einzelnen bundesländern unterschiedlich oder nutzen die bullen nur die unwissenheit der blöden biker aus.! verwirrt Baby

vielleicht haben wir ja soger nen TÜV menschen hier im forum?

danke für infos

gifty

__________________
das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-) Freude Freude Freude


Geschrieben von DerFalte am 04.07.2011 um 15:03:

Geb doch einfach "Spiegel" und "Helm" in die Suche ein, da wird dir vor lauter Antworten ganz schwindelig !

__________________
fröhlich Alte Haut sieht auch ohne Tattoos scheiße aus ! fröhlich
G**gle ist erst 12 und weiß schon mehr als du!


Geschrieben von V-Twin-Maniac am 04.07.2011 um 15:19:

zum braincap kann ich dir nur sagen wenn dir dein leben lieb ist lass die dinger wo sie sind...im laden Augenzwinkern

falls nicht rate ich dir braincaps unbedingt anzuziehen Augenzwinkern

__________________
cool


Geschrieben von Bruchpilot am 04.07.2011 um 18:19:

Quelle: Motorradonline.de:

Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen. Mehr über ... Lexikon Rückspiegel Zubehör Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten. Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.


Geschrieben von giftyz am 04.07.2011 um 18:24:

twin maniac:
ich fahr auch mit kurzen hosen und turnschuhen.....

ich möchte daher hier keinen thread über sinn oder unsinn von sicherer kleidung aufmachen, das ist und bleibt alleine meine entscheidung---und da ich privat vers. bin treffe ich auch bei nem unfall kaum die allgemeinheit----
es bleibt aber nicht meine entscheidung, wenn mir ein bündel schnittlauch die weiterfahrt verbieten will obwohl es dafür keine rechtliche grundlage gibt. unglücklich

zudem denke ih es gibt da zum einen immer wieder aktuelle urteile, die könnte man in diesem threat sammeln und auch tips wie,was und wogegen man was machen kann wenn man zu unrecht verdonnert wird.
ok großes Grinsen


der falte:
logo gibet da ne menge, aber das wenigste betrifft gesetzliche grundlagen und tips wie man gegen eine ungerechtfertigte massnahem vorgehen kann.
alleine der satz, das laut §21 a StVO die regelung seit dem 01.01.1993 ausgesetzt ist bewirkt bei sehr vielen grünen mehr als ein stirnrunzeln.

und wenn nur einer von uns allen hier deswegen 20€ verwarngeld spart hat sich der thread schon gelohnt, oder
gifty geschockt

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Geschrieben von Nightrider am 04.07.2011 um 18:53:

Zitat von giftyz
zwar findet man in einigen threats immer mal wieder was, aber ich denke ein gebündelter wäre recht hilfreich.

besonders 2 themen interessieren micht

1. braincaps:

mir ist dieses bekannt:
Fahrer und Beifahrer von Krafträdern müssen keinen nach ECE-Norm
hergestellten, genehmigten und geprüften Schutzhelm tragen, laut §21 a StVO
Dies wurde in Deutschland seit dem 01.01.1993 ausgesetzt.
Daher darf nahezu jeder schutz- Helm im Straßenverkehr benutzt werden.
ich pers. bin auch bereits mehrfach mit braincap ohne probleme ducht kontrollen gekommen.
am we war aber im TV wieder mal ein bericht in dem behauptet wurde diese braincaps etc. sein nicht erlaubt, kostet bussgeld.


gifty

Richtig, bis zur Wiedervereinigung hat wie ein geregeltes Gesetz, wie deren Art, und Ausführung ein Schutzhelm beschaffen sein muß, und seit 1993 ist dies hinfällig, und wurde aufgehoben.

Es ging damals irgendwie darum, das auch Trachten auf dem Krad getragen werden konnten, ist zwar irrwitzig, aber da durch wurde das Gesetzt geändert.

Ja, die Wiedervereinigung hat viele gute Seiten.

__________________
.


Geschrieben von Blaubär am 04.07.2011 um 18:56:

Nur mal so nebenbei:
<Klugscheißmodus an>

Thread [θräd] - Forumsbeitrag (nicht [tried] [θried] oder so ähnlich)
Threat [θrätt] - Bedrohung

<Klugscheißmodus aus>

__________________
if (AHNUNG == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain;} make post


Geschrieben von giftyz am 04.07.2011 um 18:58:

klugscheissermodus----danke, habe ich wieder was gelernt.

wenn ich auf airride umbau, wilste dann meine schrauben oder haste welche bekommen?

so, und nun zurück zum thema...... großes Grinsen
bruchpilot: das hilft doch schonmal weiter. merci Zunge raus Freude

gifty

__________________
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Geschrieben von Crack Baby am 04.07.2011 um 19:07:

Zitat von giftyz
...und da ich privat vers. bin treffe ich auch bei nem unfall kaum die allgemeinheit...

Doch, nur eine besserverdienende... fröhlich

__________________
*rülps*


Geschrieben von BoneMUC am 04.07.2011 um 19:13:

Im aktuellen Gesetz ist von einem "geeigneten Schutzhelm" die Rede... und dass ist der Knackpunkt. Das läßt einiges an Spielraum zu und ist letzendlich wahrscheinlich ein Fall für einen Gutachter. Und da sind wir wieder in Sachen Entscheidungsfreiheit der Polizei, an dem gleichen Punkt, wie mit den Auspüffern. Wenn der Herr in Grün der Meinung ist es reicht nicht aus, dann ist er der, der erstmal am längeren Hebel sitzt. Das heißt ist der "Sicherheitswarer" der Meinung eine ECE-Norm ist bei so einrer großen Harleymaschine notwendig, dann ist es so. Somit gilt mal wieder: wie in den Wald hinein, so heraus... Dass es da Spielraum gibt, ist meiner Meinung nach gewollt. Bin ich mit dem Mofa unterwegs bin ich anderen Kräften ausgesetzt, als wenn ich mit einen 170 Ps Renner unterwegs bin. Ich hab zumindest noch nie was gehört, dass einer mit einen Mofa bestraft wurde, weil er mit einen Helm ohne ECE-Norm fuhr... (hab allerdings auch nicht viel mit Mofafahrer zu tun) Das wäre für mich dann auch eine Erklärung dafür, dass es da immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen der Polizei im Zusammenhang mit der Helmpflicht kommt...

__________________
Wenn dich dein Leben nervt, stell die Musik lauter und zieh dir ein Bier rein. Deswegen wird zwar dein Leben nicht besser, aber du hast wenigstens ein Bier...


Geschrieben von Blaubär am 04.07.2011 um 20:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von giftyz
klugscheissermodus----danke, habe ich wieder was gelernt.

wenn ich auf airride umbau, wilste dann meine schrauben oder haste welche bekommen?

so, und nun zurück zum thema...... großes Grinsen
bruchpilot: das hilft doch schonmal weiter. merci Zunge raus Freude

gifty

Der Ami hat bisher auf meine Anfrage nicht reagiert - ich würde Deine gerne nehmen.

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Geschrieben von Defcon am 04.07.2011 um 21:25:

fahr doch wie du willst mit braincap und ohne spiegel großes Grinsen

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Trust The Universe


Geschrieben von Mudman am 04.07.2011 um 21:57:

Vorschrift hin oder her, mich interessiert mehr, daß ich einen gewissen Schutz habe, da ich in unserem Verkehr unterwegs bin und nicht in Arizona. Außerdem fahre ich nicht nur in Deutschland und woanders ist, wie z.B. in Italien ist eine Helmnorm vorgeschrieben.

Mudman

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Endlich bist Du ohne Leid, wir sehen uns wieder in einiger Zeit...

Danke Dir für vielen schönen Jahre, unsere Liebe wird ewig weiterbestehen...

Eines Tages fahren wir "drüben" weiter...


Geschrieben von Adi66 am 04.07.2011 um 22:01:

Tipps vom TÜV

Da steht schon mal einiges für's Moped drin Augenzwinkern

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von DéDé am 04.07.2011 um 23:04:

So lange die ECE-Norm nicht gültig ist, gilt noch die alte DIN4848 Norm. Ein Braincap genügt dieser Vorschrift nicht, was aber auch nur Wenige wissen. Die ECE Prüfung beinhaltet zu 100% die Standards der DIN4848, aber auch noch sehr viel mehr. Heute werden alle guten Helme nach ECE-Normen geprüft, deswegen findet man unter aktuellen Helmen auch keinen DIN4848 Aufnäher mehr.
Die "Hirnschale" muss bis zum Bereich unmittelbar über den Augenbrauen abgedeckt sein, also auch einschließlich Ohren/Schädelbasis bis zum Beginn des Jochbeins = klassischer Jethelm.

Darüberhinaus sollte jeder mal in sich gehen, was cool, und was gut ist, das gilt insbesondere für ältere Helme, egal ob ECE oder auch nicht.

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm