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Geschrieben von Boeder am 06.06.2023 um 16:28:

Hallo zusammen, ich stehe kurz davor mir eine 883 Iron Baujahr 2020 zu kaufen, die etwas umgebaut wurde.
- Bittwell Keystone Lenker
- Vorverlegte Fußrasten
- Miller Silverado 3 Euro 4 Slip-On (lt Recherche hat der eine EG-Betriebserlaubnis (EG-BE), d.h. mE brauch es darüber hinaus nix mehr bzw. ist so ohne Probleme zu fahren)
- DIY Sissybar (wird demontiert, da sie mir nicht gefällt --> daher grundsätzlich außer acht zu lassen)
- Gekürztes Heck
- Iron Optics Miniblinker
- Highsider Lenkradspiegel
- Tanklift

Leider hab ich nur bedingt Erfahrung und Wissen, um zu bewerten, ob die Aussage des Verkäufers, dass alles eingetragen und StVO sei, zu bewerten. Daher erlaubt mir ein paar Fragen an euch Experten:-)
- Müssen alle Umbauten eingetragen sein oder reicht ggf. auch einfach nur eine ABE
- Muss ich bei den Eintragungen auf irgendetwas achten?
- Muss ich bei der ABE auf irgendetwas achten?

SORRY, wenn die Fragen für euch selbstverklärend sind aber ich hab leider noch keine Ahnung:-(


Geschrieben von HeikoJ am 06.06.2023 um 19:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Boeder
- Bittwell Keystone Lenker
- Vorverlegte Fußrasten
- Miller Silverado 3 Euro 4 Slip-On (lt Recherche hat der eine EG-Betriebserlaubnis (EG-BE), d.h. mE brauch es darüber hinaus nix mehr bzw. ist so ohne Probleme zu fahren)
- DIY Sissybar (wird demontiert, da sie mir nicht gefällt --> daher grundsätzlich außer acht zu lassen)
- Gekürztes Heck
- Iron Optics Miniblinker
- Highsider Lenkradspiegel
- Tanklift

Lenker muß eingetragen sein
Vorverlegte Fußrastenanlage wenn orginal HD ( also von der 48 des gleichen Baujahres )  sollte eingetragen sein, wenn Fremdhersteller entweder ABE oder Teilegutachten, wenn Teilegutachten dann muß eingetragen sein.
Auspuff mit EG-BE ist ok solange der Luftfilter original ist
Gekürztes Heck, sollte eingetragen sein. Muß nicht unbedingt, Eintragung hilft aber Diskussionen bei TÜV oder Kontrollen zu vermeiden. 
Blinker ok
Lenkerspiegel muß E Zeichen haben.
Tanklift ok

EDIT: Apropos gekürztes Heck, seitlicher Kennzeichenhalter sollte eingetragen sein, die Blinker dürfen nicht weiter als 30 cm vom äußersten Ende des Reifens entfernt sein.

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Boeder am 06.06.2023 um 19:55:

Super, vielen lieben Dank für die ausführliche und verständliche Erklärung!!!

Wenn ich zB den Lenker wieder tausche, d.h. den originalen Lenker verbaue, muss ich den eingetragenen austragen oder kann ich den trotzdem eingetragen lassen?


Geschrieben von HeikoJ am 06.06.2023 um 20:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von Boeder
muss ich den eingetragenen austragen oder kann ich den trotzdem eingetragen lassen?

Es sehen manche Leute nicht gerne, aber kann eingetragen bleiben. Im Falle eines Falles hast du grade umgebaut und willst mal den orginal Lenker ausprobieren. Solange es kein anderer Lenker ist der eintragungspflichtig ist, diese sind "unverzüglich" vorzuführen ...

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Boeder am 06.06.2023 um 20:33:

Danke!!!


Geschrieben von v2devil am 07.06.2023 um 08:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ

EDIT: Apropos gekürztes Heck, seitlicher Kennzeichenhalter sollte eingetragen sein, ...

wieso?
Solange die gesetzlichen Vorgaben passen (WInkel, Sichtbarkeit, etc) braucht der KZH doch nicht eingetragen werden verwirrt

__________________
Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von HeikoJ am 07.06.2023 um 10:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
Solange die gesetzlichen Vorgaben passen (WInkel, Sichtbarkeit, etc) braucht der KZH doch nicht eingetragen werden

Deswegen "sollte" statt "muß". eine Eintragung vermeidet Diskussionen.

Diese Vorgaben sind immer noch gültig ...

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Marco321 am 07.06.2023 um 16:16:

und dann wäre da noch der "mittige Rückstrahler" , bei einem gekürztem Heck auch schwierig  großes Grinsen

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von stainless am 07.06.2023 um 22:12:

Auspuff muss man seltsamerweise nicht eintragen lassen. Ich weiss auch nicht wer diese Bestimmungen gewürfelt hat. Solange er ein E-Prüfzeichen hat (und da schaut die Rennleitung ganz genau) ist es ok.
Vorverlegte Fussrasten: Wenn original HD, kann man sich auf die Homogenisierung berufen. Heisst, eine andere Sportster hat das auch.
Lenker: Sollte ein Prüfzeichen haben. Kann man nicht immer zeigen, also wird es blöd.
Sissybar... Hast Du dir ja eh selbst beantwortet.
Blinker: Wenn sie ein E-Prüfzeichen haben (meist irgendwo im Glas, mit einer Lupe zu erkennen), passen, solange der Winkel passt. Winkel meint, dass sie von der anderen Seite zu sehen sind. Ich konnte noch nicht rausfinden, wie gross der Winkel sein muss. Das bleibt ein Mysterium.
Speigel: Die Quadratzentimeter müssen passen. Ohne E-Prüfzeichen, würde ich sie nicht verwenden. Es wird sogar überprüft, ob die Richtung der Spiegel passt, also ob sie nach innen, oder aussen stehen.
Tanklift: Ist das Lächerlichste überhaupt, aber es wird Dir nur eine Hand abgehackt. Ist eindeutig zu sehen und da bekommt die Rennleitung einen Steifen. Ist eine Glückssache.
Gekürztes Heck: Man sagt, dass alles bis zur Radmutter (also über der Radmutter) legal ist. Quelle unbekannt und  wenn schon bis zur Radmutter... wieso gerade dort?  Also auch nur ein Würfelspiel.
Rückstrahler muss (eigentlich) in der Mitte des Fahrzeuges sein. Am seitlichen Kennzeichenhalter ist eigentlich nicht erlaubt, aber ich glaube sie sind zufrieden, wenn überhaupt einer da ist.


Geschrieben von HeikoJ am 09.06.2023 um 01:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von stainless
Ich konnte noch nicht rausfinden, wie gross der Winkel sein muss. Das bleibt ein Mysterium.

@stainless 
Was denn, immer noch nicht ? smile

ECE R 53

6.3. Fahrtrichtungsanzeiger
...
6.3.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: = 20 ° nach innen und 80 ° nach außen.
Vertikalwinkel: 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der nach unten gerichtete Winkel von 15 ° darf auf 5 ° verringert werden, wenn die Anbauhöhe der Leuchten (gemessen gemäß den Vorschriften in Absatz 5.7) geringer als 750 mm ist.

Und ja, das gilt auch in Österreich und sogar auch in Wien großes Grinsen

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von stainless am 09.06.2023 um 10:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
@stainless 
Was denn, immer noch nicht ?  smile

Es hat mich nichtmehr interessiert, da ich damals die Blinker für die Eintragung des Kennzeichenhalters anders montiert habe.