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Hallo zusammen, ich stehe kurz davor mir eine 883 Iron Baujahr 2020 zu kaufen, die etwas umgebaut wurde.
- Bittwell Keystone Lenker
- Vorverlegte Fußrasten
- Miller Silverado 3 Euro 4 Slip-On (lt Recherche hat der eine EG-Betriebserlaubnis (EG-BE), d.h. mE brauch es darüber hinaus nix mehr bzw. ist so ohne Probleme zu fahren)
- DIY Sissybar (wird demontiert, da sie mir nicht gefällt --> daher grundsätzlich außer acht zu lassen)
- Gekürztes Heck
- Iron Optics Miniblinker
- Highsider Lenkradspiegel
- Tanklift
Leider hab ich nur bedingt Erfahrung und Wissen, um zu bewerten, ob die Aussage des Verkäufers, dass alles eingetragen und StVO sei, zu bewerten. Daher erlaubt mir ein paar Fragen an euch Experten:-)
- Müssen alle Umbauten eingetragen sein oder reicht ggf. auch einfach nur eine ABE
- Muss ich bei den Eintragungen auf irgendetwas achten?
- Muss ich bei der ABE auf irgendetwas achten?
SORRY, wenn die Fragen für euch selbstverklärend sind aber ich hab leider noch keine Ahnung:-(
zum zitierten Beitrag Zitat von Boeder
- Bittwell Keystone Lenker
- Vorverlegte Fußrasten
- Miller Silverado 3 Euro 4 Slip-On (lt Recherche hat der eine EG-Betriebserlaubnis (EG-BE), d.h. mE brauch es darüber hinaus nix mehr bzw. ist so ohne Probleme zu fahren)
- DIY Sissybar (wird demontiert, da sie mir nicht gefällt --> daher grundsätzlich außer acht zu lassen)
- Gekürztes Heck
- Iron Optics Miniblinker
- Highsider Lenkradspiegel
- Tanklift
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Super, vielen lieben Dank für die ausführliche und verständliche Erklärung!!!
Wenn ich zB den Lenker wieder tausche, d.h. den originalen Lenker verbaue, muss ich den eingetragenen austragen oder kann ich den trotzdem eingetragen lassen?
zum zitierten Beitrag Zitat von Boeder
muss ich den eingetragenen austragen oder kann ich den trotzdem eingetragen lassen?
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Danke!!!
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
EDIT: Apropos gekürztes Heck, seitlicher Kennzeichenhalter sollte eingetragen sein, ...
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
Solange die gesetzlichen Vorgaben passen (WInkel, Sichtbarkeit, etc) braucht der KZH doch nicht eingetragen werden
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
und dann wäre da noch der "mittige Rückstrahler" , bei einem gekürztem Heck auch schwierig
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Auspuff muss man seltsamerweise nicht eintragen lassen. Ich weiss auch nicht wer diese Bestimmungen gewürfelt hat. Solange er ein E-Prüfzeichen hat (und da schaut die Rennleitung ganz genau) ist es ok.
Vorverlegte Fussrasten: Wenn original HD, kann man sich auf die Homogenisierung berufen. Heisst, eine andere Sportster hat das auch.
Lenker: Sollte ein Prüfzeichen haben. Kann man nicht immer zeigen, also wird es blöd.
Sissybar... Hast Du dir ja eh selbst beantwortet.
Blinker: Wenn sie ein E-Prüfzeichen haben (meist irgendwo im Glas, mit einer Lupe zu erkennen), passen, solange der Winkel passt. Winkel meint, dass sie von der anderen Seite zu sehen sind. Ich konnte noch nicht rausfinden, wie gross der Winkel sein muss. Das bleibt ein Mysterium.
Speigel: Die Quadratzentimeter müssen passen. Ohne E-Prüfzeichen, würde ich sie nicht verwenden. Es wird sogar überprüft, ob die Richtung der Spiegel passt, also ob sie nach innen, oder aussen stehen.
Tanklift: Ist das Lächerlichste überhaupt, aber es wird Dir nur eine Hand abgehackt. Ist eindeutig zu sehen und da bekommt die Rennleitung einen Steifen. Ist eine Glückssache.
Gekürztes Heck: Man sagt, dass alles bis zur Radmutter (also über der Radmutter) legal ist. Quelle unbekannt und wenn schon bis zur Radmutter... wieso gerade dort? Also auch nur ein Würfelspiel.
Rückstrahler muss (eigentlich) in der Mitte des Fahrzeuges sein. Am seitlichen Kennzeichenhalter ist eigentlich nicht erlaubt, aber ich glaube sie sind zufrieden, wenn überhaupt einer da ist.
zum zitierten Beitrag Zitat von stainless
Ich konnte noch nicht rausfinden, wie gross der Winkel sein muss. Das bleibt ein Mysterium.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
@stainless
Was denn, immer noch nicht ?![]()