Zitat von Der Lohner
Hierzu habe ich aus deren Unterlagen folgendes kopiert:
Das ist passiert:
Sie hatten eine Panne oder einen Unfall - mindestens 50 km vom Wohnort entfernt - und ihr Auto kann am selben Tag nicht mehr fahrbereit gemacht werden,
oder Ihr Fahrzeug wurde gestohlen und Sie müssen deshalb übernachten.
Das leisten wir für PlusMitglieder .........................................................
Damit scheide ich auch aus dieser Runde aus.
Gruß
Ingo
Moin!
Ich habe angestachelt durch den hiesigen - interessanten - Thread auch mal nachgelesen in den Bedingungen des ADAC und komme zum anderen Schluss, auch ich kopiere mal hier rein (Quelle:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/TuL_NeMo_01....t_V1_196758.pdf):
"3. (...)
a) Pannen- oder Unfallhilfe (ab der Haustüre):
Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit.
Wir helfen am Schadenort durch einen ADAC Straßenwachtfahrer
oder bis zu einem Betrag von 300,– € (einschließlich An- und Abfahrt sowie der mitgeführten
Kleinmaterialien) durch einen ADAC Vertragspartner, um die technische
Fahrbereitschaft wiederherzustellen.
b) Abschleppen (ab der Haustüre):
Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit.
Wir schleppen das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,– € durch einen
ADAC Vertragspartner unmittelbar vom Schadenort bis zur nächsten geeigneten
Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden
Ort. Notwendige Sicherungs- und Einstellkosten werden von uns übernommen.
Zusätzlich transportieren wir Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner
bis zu einem Betrag von 300,– €, wenn ein Transport zusammen mit
dem Fahrzeug nicht möglich ist. Tiere und gewerblich beförderte Waren werden
nicht transportiert.
4. Welche Fahrzeuge sind geschützt?
a) Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge,
die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis
alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar gestartet
werden sollen. Zudem muss das Fahrzeug in Deutschland wegen einer
Panne oder eines Unfalls auf einer öffentlichen Straße einschließlich der
von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze
liegen geblieben und der Schadenort mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein."
Da steht mE klar, dass auch direkt vor der Haustür geholfen wird, wenn die Karre nicht mehr will und man nicht mal mehr zur Werkstatt kommt.
Das einzige, was ich jetzt nicht kapiere: In der Versicherung steht nun auch klar, dass sie personenbezogen, nicht fahrzeugbezogen ist. Das hatten wir ursprünglich bei Abschluss unserer Plus-Mitgliedschaft explizit anders gesagt bekommen, und auch hier haben das schon einige anders gesagt. Aber das kann ich in den Bedingungen nicht festmachen - weiß hier jemand mehr / bzw. Rat?
Gruß!
Vergil
PS: Die 50-km-Grenze greift halt bei Hotelübernachtungen etc., aber nicht bei Pannenhilfe und Verbringen zur nächsten Werkstatt (IMO). Diese Abgrenzung macht ja Sinn, da ich ein Hotell kaum brauche, wenn ich so nahe am Heim bin :-)