Wertgrenze für zollfreie Warensendungen deutlich erhöht
Ab 1. Dezember 2008 sind Sendungen bis zu 150,- Euro zollfrei
Einkäufe in Onlineshops von Ländern außerhalb der EU dürften ab Ende 2008 einfacher werden. Das Bundesfinanzministerium weist auf eine Anhebung der Wertobergrenze für zollfreie Kleinsendungen von 22,- auf 150,- Euro hin.
Sendungen mit Waren im Gesamtwert von maximal 22,- Euro sind schon heute unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers einfuhrabgabenfrei. Zum 1. Dezember 2008 wird diese Grenze auf 150,- Euro angehoben, was manchen Einkauf bei Onlineshops außerhalb der EU erleichtern dürfte. Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer. Ausländische Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung ebenfalls außer Betracht.
Die Befreiung von Abgaben gilt sowohl für Pakete, Päckchen und Briefe, die durch die Deutsche Post befördert werden, als auch für Sendungen, die von anderen Dienstleistern transporti2ert werden. Die Sendungen müssen direkt aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der EU gesendet werden. Für die Wertobergrenze maßgeblich ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesendet worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.
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Gruß Steve
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Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben