Bei BU habe ich mal folgendes gelesen auch ohne abstrakten Verweis...
Unfall oder Krankheit, dadurch 6 Wochen Lohnfortzahlung. Weitergehend Krank, teilweise Lohnfortzahlung über Krankenkasse(Krankentagegeld).
Nach beispielsweise 9 Monaten teilt Ihnen der Arbeitgeber mit, dass Sie die Tätigkeit bzw. den Anforderungen in der bisherigen Abteilung
nicht mehr gerecht werden und teilt Sie einer anderen Tätigkeit (geringeres Gehalt) zu.
Diesen Lohnverlust zahlt die BU-Versicherung nicht, wenn innerhalb des o.g. Beispiels keine Berufsunfähigkeit vom Versicherer festgestellt wurde.
Gleicher Fall, nach beispielsweise 7 Monaten wird BU-Rente über den privaten Versicherer beantragt und es wird eine mehr als 50 %ige Berufsunfähigkeit festgestellt. Dann zahlen wir die vereinbarte BU-Rente aus dem Vertrag. Wenn Sie dann nach Umschulung wieder beruflich Fuß fassen, zahlen wir die vereinbarte BU-Rente weiter und prüfen alle 3 Jahre Ihren Gesundheitszustand (und nicht die Möglichkeit, dass Sie u.U. wieder beruflich tätig sind!). Somit sind Einkommensverluste aus der neuen Tätigkeit bis zur max. Höhe der vereinbarten BU-Rente abgedeckt.
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Schaut mal unter Fahrgemeinschaften, dann unter Stammtische und dann unter Junge Harleyfahrer 
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