Ja, blackwilli, das scheint mir ein guter Lösungsansatz zu sein.
Also wenn einer mit einer angespitzten Holzlatte, schreiend und tobend auf mich zukommt und mich mit dem Ding bedroht, dann warte ich nicht bis er sein "Werkzeug" benutzt.....
Entweder ich nimm die Beine in die Hand oder ich muss die Gefahr für Leib, Leben und materiellen Schaden beseitigen.
Bitte nicht fasch verstehen, aber wenn ich so massiv bedroht werde, dann warte ich nicht bis die Holzlatte auf meinem Kopf landet und ich mir im Krankenhaus - nach dem Koma - überlege was ich falsch gemacht habe oder was ich hätte besser machen können.
Natürlich falls bei mir keine bleibenden körperlichen und geistigen Schäden entstanden sind.
Das hat nichts mit Selbstjustiz zu tun sondern mit Selbstschutz.
Aber leider denke ich auch das eine Anziege keine "Früchte" tragen wird, denn der "Flammenwerfer" wird eine Gegenanzeige wegen Bedrohung oder Beleidigung oder, oder, oder stellen.
Das Ganze wird dann vor Gericht beigelegt. Und ob er wirklich beleidigt, provoziert oder bedroht wurde ist dann, nach so langer Zeit, auch wurscht.
Das Verfahren wird aus Mangel am öffentlichen Interesse eingestellt.
So, das wars dann.
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„Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln:
erstens durch nachdenken, das ist der edelste,
zweitens durch nachahmen, das ist der leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.“
- Konfuzius -