Sorry, meinem Kenntnsstand nach ist der Alkoholtester nur für Autofahrer verpflichtend und die 11€ sind nur der Anfang. Wird nicht innerhalb einer Frist von fünf Tagen ein unbenutzter Tester bei der Polizei vorgezeigt, kommen noch mal 90€ hinzu. Hier gibt es eine Übergangsfrist bis November in der kein Bußgeld erhoben wird.
Viel interessanter sollte aber sein das ebenfalls ab dem 1.7. eine Warnwestenpflicht für Motorradfahrer in Frankreich besteht. Das nicht tragen kostet auch reichlich.
Das kann man aber alles beim ADAC auf der Seite nachlesen.
Gruß Leo
Nachtrag: Es gilt auch für Motorräder. Quelle ADAC. Das mit dem Nachschlag bei der Strafe habe ich aus der örtlichen Presse von Saarbrücken.
Zitat ADAC:
Diese neue Mitführpflicht gilt für alle Fahrzeugarten, also auch für Motorräder.
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Vi Veri Veniversum Vivus Vici
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Leo48 am 04.07.2012 17:45.