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zwei unterschiedliche tanks zusammenfügen?

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zwei unterschiedliche tanks zusammenfügen?

Andi_HP ist offline Andi_HP · 240 Posts seit 07.08.2011
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Neuer Beitrag 08.03.2012 13:34
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zum zitierten Beitrag Zitat von JeepCJ
Das ist doch kein tragenes Teil, und wenn er dicht ist,
denke ich es ist keine Eintragung notwendig.

genau, nur bei Undichtigkeit ist Vorführung beim TÜV nötig.
Sag mir aber bescheid, dann komme ich dazu
fröhlich großes Grinsen

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Verkaufe meine FLHTCU 2009, ist auch hier ím Marktplatz

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anakin ist offline anakin · 385 Posts seit 18.09.2011
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fährt: XLH1200
Neuer Beitrag 08.03.2012 14:00
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Ich habe hier ein neues teil.. auch von W&W bestellt ein Peanut Tank.. aber mir gefallen auch andere Tanks.. nicht gerade von HD..

bsp. so eine indian, wo der obere Bereich schon unter dem Rahmen verläuft..
Ebay Link

oder wie es der Seb hier mit seiner Yamaha gemacht hat.. ist keine XS650 sondern eine DT360 Tank von einer Yamaha


halt anders.. weg von dem standard brei wo jeder drauf hat..

__________________
cheers, ani -
und hier noch mein Umbau Operation White Pearl

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Streeti ist offline Streeti · 270 Posts seit 07.11.2011
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fährt: CVO Street Glide 2017/ Iron Max 530
Neuer Beitrag 08.03.2012 14:13
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Braucht keinen TÜV, das wäre ja noch schöner, wenn die bei nächtsten Kontrolle den TÜV Bericht vom Tank sehen wollten fröhlich

__________________
Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller! großes Grinsen

viczena · seit
viczena
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Neuer Beitrag 08.03.2012 14:37
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Stimmt nicht. §22a und §45 StVZO.

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 08.03.2012 15:21
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Zitat von viczena
occ bikes kommen nicht durch den tüv... unglücklich unglücklich unglücklich

.

stimmt nicht ganz
http://www.freekbikes.de/index.htm

viczena · seit
viczena
Gast


Neuer Beitrag 08.03.2012 17:28
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Ein Softail rahmen umgebaut auf Schwinge? Grusel...

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FRN1985 ist offline FRN1985 · 1765 Posts seit 07.01.2009
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Neuer Beitrag 08.03.2012 19:32
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Glaube kaum, das irgend ein Prüfer merkt, dass der Tank nicht mehr orginal ist.... Wenn doch, einen raussuchen der dem ähnlich sieht und gut.

__________________
Greetz
Franky

NT-Tom · seit
NT-Tom
Gast


Neuer Beitrag 08.03.2012 20:20
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zum zitierten Beitrag Zitat von viczena
Der Tank wird mit 0,3-0,5 bar abgedrückt. Manchmal akzeptiert der TÜV die Bescheinigung eines zertifizierten Betriebes (Gas-Wasser- Scheixxe), manchmal macht er es selber. Kostet zwischen lau und 30,- Euronen.

Dann muss auf den Tank ein Name und eine Nummer, damit man was eintragen kann. Dann wird dieser Tank mit dieser Bezeichnugn und Länge/Breite eingetragen.

Bei W&W wird im Katalog explizit darauf hingewiesen, dass alle Umrüsttanks vor dem Lackieren nochmals abgedrückt werden müssen. Würde ich zur eigenen Sicherheit immer machen. Ob der Tank dann auch Vibrationssicher ist (remember Sporty Tanks), ist eine andere Frage...

da mussich viczena ausnahmsweise mal recht geben - so wirds gemacht Freude Freude Freude

nen gaswasswemann suchen oder der einen kennt- der einen kennt der so einen druckschreiber hat,

der den druck eines behältnisses bei 0,5 bar über mehrere stunden aufzeichnet - behältnis muss ja nicht zwingend ein benzintank sein cool

benzintank ist soweiso schwierig - musst ja die tanköffnungen dicht verschließen und erstmal mit gummistopfen oder was anderes abdichten und zwar richtig gut abdichten

also mit diesem ausdruck der druckprüfung über einen längeren zeitraum zum tüv- und wenns dann noch nen custom tank aussm katalog mit der entsprechenden nummer iis- sollte das kein problem sein - den tank auch einzutragen

bei selbstbautank weiss ichs nicht sicher- wenn das unterteil aber auch in gummipuffern hängt vom originaltank sollts wohl auch klappen

ach so - ein tankdeckel muss eine entlüftung haben - aber die gibts ja auch einzeln passend zu kaufen

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Hollerich ist offline Hollerich · 338 Posts seit 15.06.2011
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Neuer Beitrag 08.03.2012 20:29
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Der Tank von einer DKW RT, der mit der Klappe und Kniekissen, ist der Hammer auf jeder Harley.



Guggst Du

__________________
http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&NR=1&v=ijfHJHjhA-o

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Hollerich am 08.03.2012 20:39.

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Neuer Beitrag 09.03.2012 07:41
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Den finde ich auf dem Original viel schöner. Naja, ist ja auch ne 250er...


Achso, die 125er DKW gabs ja auch mal als Nachbau von Harley.... fröhlich Augen rollen
Attachment 101349

__________________
Greetz
Franky

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Neuer Beitrag 09.03.2012 09:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von viczena
Stimmt nicht. §22a und §45 StVZO.

OK III. Bau- und Betriebsvorschriften

Wo steht das was von TÜV Prüfung verwirrt

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Straßenköter ist offline Straßenköter · 1359 Posts seit 31.10.2009
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Neuer Beitrag 09.03.2012 18:09
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tüv verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt
wo kein kläger, da kein richter Freude
man sollte keine schlafenden hunde wecken großes Grinsen

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Meine TRACK-SAU

viczena · seit
viczena
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Neuer Beitrag 09.03.2012 18:11
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Zitat von Streeti
Zitat von viczena
Stimmt nicht. §22a und §45 StVZO.

OK III. Bau- und Betriebsvorschriften

Wo steht das was von TÜV Prüfung verwirrt

§22a (2) und (4): alles, was unter Bau-und Betriebsvorschriften fällt, erfordert Einzelprüfung. Einfach gesprochen.

"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)."

"(4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder aus dem statt der Zulassungsbescheinigung Teil II mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht."

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Streeti ist offline Streeti · 270 Posts seit 07.11.2011
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Neuer Beitrag 09.03.2012 18:38
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Ok, das es für alles bei uns ne Vorschrift gibt, ist ja klar geregelt wie gelesen.

Aber ich bezweifle mal das es wirklich beim Tüv dazu kommt, wenn das ordentlich ausgeführt ist, das da jemanden überhaupt was auffällt geschweige denn einer ne TÜV Prüfung sehen möchte.

Ich selber habe schon einige Tanks geschweißt, danach mit Wasserdruck abgedrückt und noch nie von jemanden gehört das er da Probleme mit bekommen hat.

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Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller! großes Grinsen

viczena · seit
viczena
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Neuer Beitrag 09.03.2012 18:43
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Du als Hersteller stehst in der Produkthaftung. Solltest du für andere Tanks machen, und wegen denen eine Maschine abfackeln und evtl sogar Personenschaden entstehen, bist du dran. Und zwar nicht zu knapp...

Wenn man es nur für sich selber macht: nuja...

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