Hallo zusammen
Grundsätzlich ist es so, dass wenn du was kaufst, du einen Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hast und nicht mit dem Hersteller.
Grundsätzlich kann der Verkäufer sich nicht aus der Verantwortung stehlen wenn was mit dem Produkt nicht i.O. ist, es sei denn es handelt sich um einen Haftpflichtfall (z.B. Verletzung durch fehlerhaftes Produkt) was nicht mit einer blossen fehlerhaften oder falschen Lieferung zu verwechseln ist. Im Haftpflichtfall kann bzw. wird der Verkäufer einen direkt an der Hersteller verweisen.
ABER!!!
ihr müsst immer auch das Kleingedruckte auf der Quittung oder dem Vertrag oder die AGBs (die eigentlich akzeptiert werden müssten vom Käufer) lesen! Denn dort könnte der Verkäufer seine Haftung beschränken! Dann haftet der Hersteller direkt gegenüber dem Käufer. Wenn ich mich nicht irre sind das in der EU zwei Jahre.
Wenn also die Lieferung fehlerhaft war, muss du dies sofort bemängeln und zwar so, dass du es nachweisen kannst, und auch die Antwort des Verkäufers möglichst dokumentieren damit der Fall lückenlos nachvollziehbar bleibt. Ganz speziell was als Zugeständnis gewertet werden kann musst du aufbewahren. Im extrem Fall können diese als Neubeginn der Verjährungsfrist gewertet werden. Dadurch beginnen die zwei Jahre immer wieder von neuem. Wenn der Verkäufer nachgebessert hat, auch immer wieder das Kleingedruckte lesen. Es können dann plötzlich neue Bedingungen gelten.
__________________
Gott gib mir die Gelassenheit eines Stuhls, der muss auch mit jedem Arsch klarkommen, danke!
Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von Arnar am 30.11.2011 14:12.