Hi Micha,
mir hat damals der TüV Onkel gesagt, dass eine eintragung nicht erforderlich ist.
seit dem habe ich das fahrzeug mindestens 5 mal vorgeführt, auch bei anderen prüfstellen,
wurde nie beanstandet.
Es darf lediglich die Fahrzeuggesamthöhe 4m nicht überschreiten, so derGgesetzestext laut Prüfer.
Früher soll's wohl mal Eintragepflichtig gewese sein.
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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
Lieber stehend sterben als kniend leben.
#1 Rule of old age: don't lay it down, put it where it BELONGS.
#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.