zum zitierten Beitrag
Zitat von Bacardihardy
Vorsicht bei LKW-Zulassung, wird nicht von jedem Finanzamt anerkannt. Vorher nachfragen ob auch bei Ummeldung des Autos die LKW-Eintragung übernommen wird. Auch gibt es Einschränkungen gegenüber PKW-Zulassung u.U.. Sonntagsfahrverbot, Viele Nebenstraßen nur für Anlieger, evtl.. Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit, auf jeden Fall vorher genau erkundigen.
Lkw-Zulassung bei Crew Cab-Viertürern mit kurzer Ladefläche , wie der neue Dodge Ram 1500 ist kaum noch möglich, weil der Raum für den Personentransport länger ist, als die Ladefläche.
Ein Extended Cab mit 2 Türen oder 2 Türern + Selbstmördertürchen, die nach hinten aufgehen und die Rückbank freigeben + Ladefläche ab 6,5 Fuß Länge, das geht schon besser.
Noch besser ist ein Zweitürer, auch wenns ein Extended Cab ist + ab 6,5 Fuß Ladefläche + hoher Zuladung von über einer Tonne, wies bei meinem ist.
Der 2500er Chevy Silverado HD hat ein Gesamtgewicht von 3,9 t, dadurch Höchstgeschwindigkeit auf 80 begrenzt, wie bei größeren Lkw, aber ich fahre eh nur 55-60 mph, mir also egal. Sonntagsfahrverbot gilt für den Anhängerbetrieb, ist mir aber auch egal, ich ziehe halt den Wohnwagen in Germany nicht am Sonntag

Vorteil: Steuer 134,98 € im Jahr und nicht rund 2000!
Mudman
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Endlich bist Du ohne Leid, wir sehen uns wieder in einiger Zeit...
Danke Dir für vielen schönen Jahre, unsere Liebe wird ewig weiterbestehen...
Eines Tages fahren wir "drüben" weiter...