Sodele, in der Tat hat mich Marcos Mail und Aufforderung, auch hier mal reinzuschauen, erreicht. Sorry, ich komme zurzeit wirklich zu quasi gar nichts mehr :-(
Zum Thema: ich hatte für das Youngbiker.de-Forum und die Website bereits mehrfach T-Shirts im Angebot, wobei vor einigen Jahren sogar noch eine ansprechende Abnahme gegeben war; allerdings war die Druckqualität (damals Spreadshirt.de) äußerst miserabel. Ich habe das T-Shirt selbst nur wenige Male gewaschen und es ist schon kaum mehr als bedruckt identifizierbar. Beim dritten Versuch haben wir auf Beflockung gewechselt, was dann zwar lange gehalten hat, aber letztlich ein langweiliger einfarbiger "Aufdruck" wurde. Im Übrigen hielt sich auch das Interesse bisweilen sehr im Rahmen, so dass die Mühe an sich umsonst war. Rein preislich wurden die Shirts immer recht fair angeboten, ich selbst hatte natürlich auch nichts daran verdient bzw. verdienen wollen.
Natürlich habe ich nichts gegen ein T-Shirt bzw. ein sonstiges Kleidungsstück oder eine Applikation für das Forum; ganz im Gegenteil. Es freut mich auch sehr, wenn sich Leute, wie hier der Fall, die große Mühe machen und etwas entsprechendes gestalten, das im Übrigen auch sehr ansprechend ist.
Jetzt aber zu den rechtlichen Bedingungen: einige von euch haben schon vollkommen richtig eingewandt, dass Harley-Davidson Marken- und Geschmacksmusterrechte auf vielerlei Logos und Bezeichnungen hält. Das betrifft allen voran den Markennamen selbst, das Bar & Shield-Logo und nichtzuletzt die Harley-"1". So etwas darf man also nicht verwenden. Zu verwenden ist es allenfalls dann, wenn es nicht mehr mit dem eigentlichen Produkt in Verbindung gebracht wird. Der letzte Vorschlag war ein solches Beispiel, das halte ich für rechtlich unproblematisch. Ein stark abgewandeltes Bar & Shield hat mit dem eigentlichen nichts mehr zu tun. Definitiv nicht möglich sind sehr ähnliche Bar & Shields mit anderem Inhalt als "Harley-Davidson". Hiergegen gab es schon vielfache Markenprozesse; zwar wurde dann auch eine kommerzielle Verwendung beklagt, aber man muss es ja nicht unnötig herausfordern.
Bleibt noch das Problem des Markennamens. Ich hatte mit dem Harley-Davidson-Importeur direkt vor vielen Jahren telefonischen Kontakt, wobei es um die Verwendung des Markennamens in meiner Domain ging. Zwischendurch war von Seiten des Importeurs der Vorschlag gefallen, die Domain abzugeben und einen anderen Namen zu finden. Ich weiß nun nicht mehr das Ergebnis des damaligen Kontaktes und Schriftwechsels, weil ich ihn erst wieder raussuchen müsste. Ich bilde mir aber ein, man habe sich auf Duldung der Verwendung des Markennamens geeinigt, da diese Website sich einerseits klar von der offiziellen Seite distanziert und andererseits auch die offizielle Seite verlinkt wird. Nichtzuletzt ist das Projekt hier nichtkommerziell und weiterhin alles andere als negativ für die Marke. Eine tatsächliche Aufforderung, diese Domain abzugeben, gab es nie. Und das, obwohl auch mein damaliger Händler die Seite beim Importeur bekannt gemacht hat (so kam man überhaupt erst auf mich zu). Ich werte das eben auch tatsächlich als "Duldung", ziehe aber daraus im Augenblick natürlich keinen Rechtsanspruch.
Soweit, so gut. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie weit man das ganze ausdehnen kann und ob sich der Importeur auf den Schlips getreten fühlen könnte, wenn es plötzlich Applikationen oder ähnliches mit dem Markennamen (innerhalb einer Domain) gäbe. Dass selbstverständlich auch hier wieder kein Verdienst erziet werden darf, sollte jedem klar sein - weder von mir, noch von sonst jemandem. Bevor ich also die Forendomain an sich freigeben kann, muss ich zunächst wieder die damalige Korrespondenz heraussuchen. Ich hoffe, dass das Relevante schriftlich festgehalten wurde und nicht nur am Telefon gesprochen war - schließlich zählt das gesprochene Wort prozessual gleich Null.
Ich melde mich dann wieder. Bis dahin danke vorab für euren Einsatz und die Mühe und
viele Grüße
Falk