danke Dir, immer schön wenn Profis an Bord sind
Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)
1. Titel - Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21)
Gliederung
§ 19
Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.