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Forum » Allgemein » Allgemein: Motorräder » Winterreifenpflicht für Motorräder !!!

Winterreifenpflicht für Motorräder !!!

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Winterreifenpflicht für Motorräder !!!

Avatar (Profilbild) von kinka-hanna
kinka-hanna ist offline kinka-hanna · 1091 Posts seit 06.01.2006
aus Duderstadt
fährt: Fat Boy Special
kinka-hanna ist offline kinka-hanna
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1091 Posts seit 06.01.2006
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aus Duderstadt

fährt: Fat Boy Special
Neuer Beitrag 06.12.2010 14:11
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Meine Rede.
Alles wird gemessen am GAI (größt anzunehmenden Idioten) Augenzwinkern

__________________
Munter bleiben.
Kinka-Hanna

Avatar (Profilbild) von Bacardihardy
Bacardihardy ist offline Bacardihardy · 1945 Posts seit 21.01.2009
aus Remchingen
fährt: E-Glide Std.- K16GTL, Sixpack für die schnelle Tour
Bacardihardy ist offline Bacardihardy
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1945 Posts seit 21.01.2009
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aus Remchingen

fährt: E-Glide Std.- K16GTL, Sixpack für die schnelle Tour
Neuer Beitrag 06.12.2010 14:14
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Man könnte auch über einen "Saison-Führerschein" nachdenken, für Sommer und Winter bzw. für Gut-und Schlechtwetter, Tag-und Nacht.
Es gibt halt Menschen die sind denkbar ungeeignet zum führen irgendeines Fortbewegungsmittel egal mit was sie unterwegs sind. fröhlich

__________________
Am Horizont gehts weiter..............................




nicht nur nachdenken - auch vordenken

blue.elise ist offline blue.elise · seit
blue.elise ist offline blue.elise
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Neuer Beitrag 07.12.2010 07:58
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Man könnte ja auch schlicht und ergreifend mal die Finanzämter nerven und ihnen folgendes Schreiben schicken (gefunden in einem anderen Moped-Forum). Da die Winterreifenpflicht für Motorräder so gestaltet ist, dass dieses Gesetz - wie viele andere - Lücken hat, sollte man die einfach mal nutzen. Ich werde mein zuständiges FA mal nerven und abwarten, was für eine Antwort ich erhalte.

An das Finanzamt ________
Abt.: Für KFZ-Steuer
Strasse / Postfach
PLZ Ort

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in xxx [- hier Ort einsetzen] einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.

Begründung:

Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).

Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.

Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu. Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-steuergesetzes).

Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.

Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.

Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.

Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.“

Dies sollte berechnet werden für folgendes Fahrzeug mit dem Kennzeichen:

XY – X 000

Und

XY – X 000




Ich bitte sie mir schnellstmöglich eine Antwort zuzusenden



Mit freundlichen Grüßen



------------------------------
Name / Unterschrift

blue.elise ist offline blue.elise · seit
blue.elise ist offline blue.elise
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 07.12.2010 07:58
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Man könnte ja auch schlicht und ergreifend mal die Finanzämter nerven und ihnen folgendes Schreiben schicken (gefunden in einem anderen Moped-Forum). Da die Winterreifenpflicht für Motorräder so gestaltet ist, dass dieses Gesetz - wie viele andere - Lücken hat, sollte man die einfach mal nutzen. Ich werde mein zuständiges FA mal nerven und abwarten, was für eine Antwort ich erhalte.

An das Finanzamt ________
Abt.: Für KFZ-Steuer
Strasse / Postfach
PLZ Ort

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in xxx [- hier Ort einsetzen] einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.

Begründung:

Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).

Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.

Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu. Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-steuergesetzes).

Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.

Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.

Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.

Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.“

Dies sollte berechnet werden für folgendes Fahrzeug mit dem Kennzeichen:

XY – X 000

Und

XY – X 000




Ich bitte sie mir schnellstmöglich eine Antwort zuzusenden



Mit freundlichen Grüßen



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First Evo ist offline First Evo · seit
First Evo ist offline First Evo
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 07.12.2010 09:57
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warum nur am eigenen Ort???

zahlt man die Steuer nicht für die Nutzung aller deutschen Strassen verwirrt Zunge raus
Wer mit dem Bike zur Zugspitze will, kann dies ja nun auch nicht mehr. Wird man von Schnee und Eis auf einer Reise überrascht, müßte man sogar die Mehrbelastung (Hotel, Heimtransport von Fahrer und Bike.....) steuerlich absetzen können geschockt

Damit kann man getrost die Steuerbefreiung auf 3 - 4 Monate hoch setzen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

BHS · seit
BHS
Gast


Neuer Beitrag 07.12.2010 10:13
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löööl voll cool .... werd dit mal an meinen finazfuzzi schicken.... auf das dumme gesicht bin ick mal gespannt

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First Evo ist offline First Evo · seit
First Evo ist offline First Evo
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 07.12.2010 10:33
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zum zitierten Beitrag Zitat von BHS
löööl voll cool .... werd dit mal an meinen finazfuzzi schicken.... auf das dumme gesicht bin ick mal gespannt

Den Spaß erlaube ich mir auch mal. Auch wenn ich das dumme Gesicht nicht sehen kann, ist es mir das Porto wert und auf die Antwort bin ich mehr als gespannt.

Man muß sich nur mal den Verwaltungsaufwand vorstellen, wenn viele Biker so ein Schreiben verfassen. Die armen Bearbeiter müßen mit dem Beamtenmikado aufhören, Ihren Grips anstrengen, Rückfragen mit Vorgesetzten halten, Steuergesetze durchblättern und auch noch eine Antwort verfassen. Das kostet jedes örtliche Finanzamt eine Menge Zeit und Nerven großes Grinsen

J-D ist offline J-D · 208 Posts seit 29.08.2005
aus Hamburg
fährt: VRSCA Turbo
J-D ist offline J-D
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208 Posts seit 29.08.2005 aus Hamburg

fährt: VRSCA Turbo
Neuer Beitrag 07.12.2010 10:40
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Ich dem Finanzamt ebenfalls schreiben, Operation Mindfuck - sehr schön großes Grinsen

Mo · seit
Mo
Gast


Neuer Beitrag 07.12.2010 11:18
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Mal gespannt was vom FA kommt

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Mo am 07.12.2010 11:26.

BHS · seit
BHS
Gast


Neuer Beitrag 07.12.2010 11:27
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löööl scheißendreck habs schon vorab per fax geschickt loooool
die antwort stell ick mal im original hier rein ..... mal sehn was die einzelnen Finanzämter so von sich lassen ....

Bruchpilot ist offline Bruchpilot · seit
Bruchpilot ist offline Bruchpilot
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 07.12.2010 12:17
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Ich hab kein Profil mehr auf dem Reifen. Kann ich in dem Fall für 12 Monate komplett steuerbefreit werden?

BHS · seit
BHS
Gast


Neuer Beitrag 07.12.2010 12:34
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Frag mal Schumi ob er für seinen Bock Steuern zahlen muss

Bruchpilot ist offline Bruchpilot · seit
Bruchpilot ist offline Bruchpilot
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 07.12.2010 12:35
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zum zitierten Beitrag Zitat von BHS
Frag mal Schumi ob er für seinen Bock Steuern zahlen muss

Natürlich nicht... der lebt doch in der Schweiz. Bezahlt der überhaupt Steuern?

Aber ich hab die Lösung...:


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fährt: Street Glide gegen Fat Bob 114 getauscht
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aus Bad Liebenzell

fährt: Street Glide gegen Fat Bob 114 getauscht
Neuer Beitrag 07.12.2010 13:06
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Zitat von Bruchpilot
Zitat von BHS
Frag mal Schumi ob er für seinen Bock Steuern zahlen muss

Natürlich nicht... der lebt doch in der Schweiz. Bezahlt der überhaupt Steuern?

Aber ich hab die Lösung...:


unglücklich keine gute Idee Bruchi. Das gibt doch auch wieder Ärger. Hat ja keinen Kennzeichenhalter, die hintere Radabdeckung fehlt komplett, Blinker seh ich keine, und dann dieser rieeeesige offene "Belt". unglücklich

__________________
cool
Ponyhof war gestern

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Black Shot ist offline Black Shot · 3966 Posts seit 26.05.2008
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fährt: Fat Boy 114 Treiber
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**Borat mit das Pornobalken**
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3966 Posts seit 26.05.2008
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aus Mönchengladbach

fährt: Fat Boy 114 Treiber
Neuer Beitrag 07.12.2010 13:15
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Zitat von Jack Harley
Zitat von Bruchpilot
Zitat von BHS
Frag mal Schumi ob er für seinen Bock Steuern zahlen muss

Natürlich nicht... der lebt doch in der Schweiz. Bezahlt der überhaupt Steuern?

Aber ich hab die Lösung...:


unglücklich keine gute Idee Bruchi. Das gibt doch auch wieder Ärger. Hat ja keinen Kennzeichenhalter, die hintere Radabdeckung fehlt komplett, Blinker seh ich keine, und dann dieser rieeeesige offene "Belt". unglücklich

Und die fehlenden Spiegel werden für Komplkationen sorgen großes Grinsen

__________________
Morituri sum A5 te salutant ..bikes.g-janssen.de

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Bacardihardy ist offline Bacardihardy · 1945 Posts seit 21.01.2009
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fährt: E-Glide Std.- K16GTL, Sixpack für die schnelle Tour
Neuer Beitrag 07.12.2010 13:55
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Sieht aus wie eine Kettensäge mit Sporty-Motor. fröhlich

__________________
Am Horizont gehts weiter..............................




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