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Forum » Modelllinien » Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) » XL 1200L Low: Phon-Eintragung

XL 1200L Low: Phon-Eintragung

XL 1200L Low: Phon-Eintragung

rockandroll_de ist offline rockandroll_de · 25 Posts seit 25.10.2010
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Neuer Beitrag 28.10.2010 21:21
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Hallo,
wie bekomme ich 95 oder mehr Phon bei einer 96er Sporty eingetragen?
Falls eine Kopie einer Eintragung reicht, bitte ich hier im Forum um eine.

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Kid ist offline Kid · 2273 Posts seit 19.03.2010
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Neuer Beitrag 28.10.2010 22:44
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Ich frag mich, was alle mit ner höheren Phonzahl im Schein wollen. Es gibt klare gesetzliche Vorschriften, was erlaubt ist und was nicht. Auch wenn im Schein mehr drin steht: wenn man über der gesetzlichen Vorschrift ist, gibs ne Geldstrafe (oder auch nur ne mündliche Verwarnung, wenn der Herr in der grünen/blauen Tracht das Opportunitätsprinzip anwendet).

__________________
Baby

rockandroll_de ist offline rockandroll_de · 25 Posts seit 25.10.2010
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Neuer Beitrag 28.10.2010 22:50
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Es gibt aber auch unerfahrene Laien-Grün-Blaue!

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Kid ist offline Kid · 2273 Posts seit 19.03.2010
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Neuer Beitrag 28.10.2010 23:02
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Also wo Du wohnst will ich auch wohnen. So unwissend sind die Herren der Polizei hier nicht mehr.

__________________
Baby

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Taurus88 ist offline Taurus88 · 180 Posts seit 02.01.2007
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Neuer Beitrag 29.10.2010 06:06
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Also, ich weiß garnicht was ihr habt. In meinem Kfz-Schein und auf meiner Sporty stehen unter U1: 96dB(A) Standgeräusch.
Das Gleiche finde ich wie gesagt auch am Mopped.

Also, wie kann ich gegen die Gesetzgebung handeln, wenn es auf Mopped und in den Papieren steht...?..

PS: ich fahre eine 2010er forty eight Freude

Es grüßt der

Taurus88

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Barmarco ist offline Barmarco · 1532 Posts seit 18.10.2007
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Neuer Beitrag 29.10.2010 08:52
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Hm, meine 2006er Sporty darf 99 dB(A) wenn mich nicht alles täuscht, und
KID: Jedes Fahrzeug hat seine maximale Lautstärke am Rahmen und in den Papieren stehen, und nur die musst du einhalten, kurzum, steht mehr dB da kannst auch mehr dB drücken, solang du dran und drunter bleibst passt es , bist du drüber drücken manche noch ein Auge zu , andere eben nicht, bei etwa 3 dB also doppelter Lautstärke ist erfahrungsgemäß meist Schluss mit Lustig.
Eine Messung jedoch kannst du anfechten, kurzum, die Messung die gesetzlich zulässig ist ist sehr aufwändig, wenn sie dein Bock parken und und du messen lassen musst kommen die Kosten der Messung bei Überschreitung ggf. auf dich zu, nahezu alle Messungen auf der Strasse sind bestenfalls ein Anhaltspunkt, aber wenns soweit ist einfach den Anwalt deines Vertrauens fragen, der verrät dir dann mehr ;-).

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fwgde ist offline fwgde · 193 Posts seit 09.04.2010
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fährt: Forty-Eight, FLHX 2011
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193 Posts seit 09.04.2010
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aus Jülich

fährt: Forty-Eight, FLHX 2011
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Neuer Beitrag 29.10.2010 23:45
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Hi,
Wie schon oft beschrieben:
Das Standgeräusch dient nur als Richtwert. Um nicht immer eine Fahrgeräuschmessung durchführen zu müssen wird dann davon ausgegangen, dass wenn dieser Wert eingehalten wird, auch das Fahrgeräusch eingehalten wird.
Der Wert dafür ist nicht reglementiert, da können auch 100 db/A eingetragen sein.
Bei einem Mopped Bj. 2010 wird aber das Fahrgeräusch immer mit 80db/A eingetragen sein, weil das der gesetzliche Höchstwert ist.
Mehr geht legal nicht, egal was im Brief eingetragen wird.
Gruß
Frank

lucifer ist offline lucifer · seit
lucifer ist offline lucifer
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 30.10.2010 09:58
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass Dir Jemand einen höheren Wert, als eingetragen, abnimmt und einträgt.

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