Hallo Martin!
Gute Besserung, und dass alles wieder so wird, wie es einmal war.
Hat sich Deine Versicherung schon mal bezüglich ihrer Leistungsbereitschaft eingelassen?
Das Auffahren auf ein, aus welchem Grund auch immer, stehendes Fahrzeug in einer Nebelbank stellt nach meiner Kenntnis der Rechtsprechung grundsätzlich eine grobe Fahrlässigkeit dar, durch die die Vollkasko von der Zahlungsverpflichtung befreit wird. Na, hoffen wir, dass die Umstände in Deinem Fall anders liegen.
BZ