Also, soviel ich weiß, ist die Norm ECE 22 in Italien und Österreich und den anderen EU-Staaten Pflicht. Wenn man bei einer Prüfung erwischt wird, droht Motorradentzug. Das gleiche gilt auch für den Beifahrer.
Die sogenannte Ausnahmeregelung gilt nur für Deutschland.
Zitat aus ADAC
Harte Strafen in Italien
Juli 2007 - ADAC: Motorradfahrer sollten sich im Urlaub strikt an die Regeln halten
Schon für relativ harmlose Übertretungen müssen Motorradfahrer in Italien mit drakonischen Strafen rechnen. Neben hohen Bußgeldern droht die Beschlagnahme des Motorrades für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage. Davon betroffen sind nach Angaben des ADAC auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen. Insbesondere Verstöße gegen die Helmpflicht fallen unter diese Maßnahme. Für den Motorradentzug genügt es, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der geforderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer unbehelmt fährt, droht die Wegnahme des Fahrzeugs.
Habe gerade noch etwas aktuelles bei Louis gefunden:
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weil es ihn nur einmal gibt.
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