Zitat von sticki1
Das wurde schon gekippt.
Vorreiter war Bayern,BadenW und Hessen.
Gott, die Schwarzen...
- originale Auspuffanlage ohne Manipulation und zu laut = 25 ,-
usw...
Woher weiß ein Beamter, ob das FAHRGERÄUSCH bei einer nicht manipulierten originalen Anlage zu laut ist? Durch Gesichtskontrolle? Wie soll das denn an Ort und Stelle durchgeführt werden? Einzig rechtlich verbindlich ist das Fahrgeräusch. Das Standgeräusch aber nicht.
Also Standgeräusch zu laut = Fahrgeräusch zu laut oder was? Wie wird aus einem zu lauten Auspuff eine Gefährdungslage für andere "konstruiert", die einen zeitweisen Eigentumsentzug rechtfertigen könnte? Nicht funtionierende Bremsen sind sicher ein anderes Thema, bei dem das jeder einsieht...
Und wie werden die Standgeräuschmessungen durchgeführt? Umgebungslautstärke einer befahrenen Straße werden berücksichtigt? Fragen über Fragen...
Sicher interessant für viele hier...
Und überhaupt: Wieso hat man bei europäischen Nachbarn nicht diese extreme "Dienstbeflissenheit"? Meine Tochter wohnt in F und mein Schwiegersohn wurde auch dort schon mit lauten Tüten angehalten. Einen extremen Eingriff ins Eigentumsrecht wie die Beschlagnahme gibt's dort in einem solchen fall einfach nicht. Übrigens auch nicht in vielen anderen Bundesländern What's the problem in den von Dir genannten Bundesländern?!?
Gruß
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