Servus Wueschi,
habe mich heute selbst erst neu angemeldet. Die Franken werden also immer zahlreicher
Nachdem Du ja noch bei der Rennleitung unterwegs bist, muss ich Dich nun doch mal was fragen.
Ich hab was läuten hören, dass im März 2007 etwas im BGK geändert wurde, Tenor in einem einschlägigen Rennleitungsforum: derzeit können zu laute Tüten nur mit 25 Verwarnungsgeld geandet werden können. keine Beschlagnahme, kein Flaschen in Flens, sofern man den Verstoß an Ort und Stelle zugibt. Die Regeleung scheint aber nicht bundeseinheitlich zu sein.
Nachdem ich also im rechtskonservativen Bayern wohne, würde mich die aktuelle Regelung des bayr. Innenm. interessieren, vor allem, bis wann wird ggf. diese Regelung gültig sein.
Tschö und Gruß aus dem südlichsten Mittelfranken, auch an den Rest der Welt.
Konga-Frites
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nach 18 Jahren Abstinenz muss es wieder sein!!!!