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Entscheidungshilfe Twincam-Forum

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Entscheidungshilfe Twincam-Forum

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BLUETHUNDER ist offline BLUETHUNDER · 3289 Posts seit 15.06.2008
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Neuer Beitrag 17.05.2007 11:04
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OBEN

und dann brauchst noch se ein rücklichtglas



ich hab mir ein kennzeichen drucken lassen in engschrifft.

TC, wenn du eins brauchst in 370 X 110, dann las hören was von dir

BLUETHUNDER



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nighttrainfahrer · seit
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Neuer Beitrag 17.05.2007 11:05
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Hallo,

..."vielleicht hat ja dort jemand eine gute Idee für diese potthässliche glänzende Platte unter dem Topcase"...

wo liegt das Problem? Wie wärs einfach mit abschrauben?!. Den Reflektor bringst Du dann mit Doppelklebeband (Zierleistenklebeband, z.B. von Würth, bei CarGlass oder bei Deiner freundlichen Sternvertretung nachfragen) direkt auf dem Chrombügel an.

Definitiv muss das Ding aber weg, geht ja mal gar nicht, so was.

Gruß vom Daytrainfahrer

tc-rider · seit
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Neuer Beitrag 17.05.2007 11:10
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Ja neeee, soweit war ich auch schon, aber dann fällt das Topcase hinten rüber, die Platte ist nämlich gleichzeitig die Stütze des eben erwähnten.......; is also nicht mit ab!

Werde mich also mal in USA umgucken und von irgendeinem Bike (vielleicht von dem mir überlassenen ? 😄) ein Kennzeichen abschrauben...... 🤪

have a good ride...

tc-rider (Hans-Georg)

"twix ist wieder rider, tc-rider"

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Später einmal werden wir die Sünden bereuen, die wir nicht begangen haben.

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fährt: FLHT
Neuer Beitrag 17.05.2007 11:19
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..."vielleicht hat ja dort jemand eine gute Idee für diese potthässliche glänzende Platte unter dem Topcase"...

auf die Platte wird das einzeilige kennzeichen geschraubt.basta

BLUETHUNDER



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E-Glider ist offline E-Glider · 2532 Posts seit 23.06.2011
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Neuer Beitrag 17.05.2007 11:33
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Hi TC.

1. Kennzeichen gehört nach oben! (Trotzdem Umzug erwägen)

2. Rücklichtglas habe ich beim Freundlichen 1:1(d.h. gebraucht gegen gebraucht) getauscht.

3. Abbau des Kennzeichenhalters sollte kein Prob sein. Beim Bj. 2000 ging es ohne Hinterradausbau!

4. Chrompofel: eine 3-fach Reeling für hinten unten habe ich noch rumliegen...

5. Schön, daß du meinen Screamin Eagle Jr. gefunden hast, der auf einer Forumsausfahrt verloren ging. Dann kann ich ihn ja in Jossa wieder an mich nehmen!

PS. Den Karton in der Garage rechts könnte ich gut gebrauchen...

Gruß

Wolfgang





Vorsicht: dieser Beitrag kann Ironie, Sarkasmus, Zynismus und eine gehörige Portion Blödsinn enthalten.

Fantasie ist etwas, was sich manche Leute gar nicht vorstellen können!

Wir brauchen fähige Menschen -- nicht solche, die zu allem fähig sind.

Individualismus wird immer mehr zu einer Massenbewegung!

Treffen sich zwei Planeten. "Na, wie geht‘s?" ...

... - "Nicht so gut, ich habe Homo sapiens." - "Ach, das ist nicht weiter schlimm, das geht vorbei."


Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von E-Glider am 17.05.2007 11:35.

tc-rider · seit
tc-rider
Gast


Neuer Beitrag 17.05.2007 11:44
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Nix da, der Geier ist mir zu geflogen.....!

Dazu darf ich auf die einschlägigen Bestimmungen des Deutschen Rechts verweisen, die ich nachfolgend zur Kenntnis bringe:



§ 958 BGB:

“(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.

(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.”

Es stellt sich also die Frage, wann ein Tier herrenlos ist?

Herrenlos ist ein Tier, wenn es noch nie im Eigentum einer Person stand - können wir bei entlaufenen Tieren vernachlässigen - , oder wenn das Eigentum an dem Tier aufgegeben worden ist. Dafür ist aber eine Aufgabe des Eigentums erforderlich. Diese richtet sich nach § 959 BGB:

“Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.”

Der Verzicht auf das Eigentum setzt einen “Verzichtswillen” voraus. Der frühere Eigentümer muss diesen Verzichtswillen “erklärt” haben. Die Erklärung muss aber nur vorliegen und keiner bestimmten anderen Person zugegangen sein.

Spontan würde man hier z. B. an die - zutiefst verwerfliche! - “Aussetzung” eines Tieres denken. Dieser Fall führt aber nicht zur Herrenlosigkeit, weil die einschlägigen Vorschriften des Tierschutzgesetzes zu beachten sind.

§ 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) bestimmt (auszugsweise):

" Es ist verboten,

...

3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,

4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepaßt ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt”.

Ein Verzicht auf das Eigentum ist demnach nicht zulässig, wenn gegen diese Verbote nach dem Tierschutzgesetz verstossen wird.

Tiere, die entgegen den Verboten des Tierschutzgesetzes ausgesetzt worden sind, werden also nicht herrenlos, sondern stehen weiter im Eigentum des ursprünglichen Eigentümers.

Wilde Tiere

Anders verhält es sich mit den echten “wilden Tieren”. Diese sind in § 960 BGB geregelt:

“(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.

(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.”

“Wilde Tiere” sind Tiere, die üblicherweise der menschlichen Herrschaft nicht unterliegen, z B. freilebende Käfer, Fische, usw.

Achtung: Bei wilden Tieren sind zahlreiche gesetzliche Sondervorschriften zu beachten, die das Aneignungsrecht auf bestimmte Personen und Personengruppen beschränken, z. B. das Jagd- und Fischereirecht!

Interessant ist § 960 Absatz 3: Zahme Tiere, d.h. Tiere die psychisch an den Menschen gewöhnt sind und deswegen an einen bestimmten Ort zurückkehren, sind nicht herrenlos. Sobald diese Tiere aber diese Gewohnheit ablegen, werden sie herrenlos. Das kommt z. B. häufig bei Katzen vor. Mitunter entstehen hier leidenschaftliche rechtliche Auseinandersetzungen, wenn ein Nachbar die von einem anderen Nachbarn gehaltene Katze “anfüttert”.

Der Tierfund

Das Fundrecht findet sich in den §§ 965-984 BGB.

Nach diesen Vorschriften gehören zugelaufene oder aufgegriffene Tiere nicht automatisch dem Finder. Der Finder muss zunächst dem Verlierer oder Eigentümer unverzüglich eine Mitteilung machen (soweit das möglich ist, z. B. durch ein Namensschild am Halsband).

Ist das nicht möglich, muss das gefundene Tier unverzüglich bei der zuständigen Ordnungs- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Diese gibt das Tier dann in einer behördliche Tiersammelstelle.

Der eigentliche Eigentümer des Fundtieres hat dann ein halbes Jahr lang - beginnend mit der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde - das Anrecht auf die Rückgabe. Nach Ablauf der Frist gilt dann das Tier als herrenlos und der Finder erwirbt das Eigentum, wenn er nicht auf dieses Recht verzichtet hat (dann geht das Fundtier nach Ablauf der sechs Monate in das Eigentum der Gemeinde über).

Einige Sonderfälle sind im BGB noch gesondert geregelt und in vielen Gemeinden sind Sondervorschriften in Form von Satzungen oder Rechtsverordnungen erlassen. Im Zweifel sollte man nachfragen.

Ergo bumms, oder wie der Bulgare sacht: "Datt Tier gehört mich!"

have a good ride...

tc-rider (Hans-Georg)

"twix ist wieder rider, tc-rider"

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Kleinemaus04 · seit
Kleinemaus04
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Neuer Beitrag 17.05.2007 12:06
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@TC:

Bin auch für oben!

Gelten die genannten Regelungen auch für Grautiere? 🤪

KA EM

__________________________________

🤪Nich‘ die Tiere ärgern! © by 88cui

Blackroadking · seit
Blackroadking
Gast


Neuer Beitrag 17.05.2007 12:09
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Hy TC

Oben - Die Kennzeichnung aller "Wohnmobile" ist oben und nie unten.

Also Bitte

Güße aus der Pfalz

BLACKROADKING

Roadkinger · seit
Roadkinger
Gast


Neuer Beitrag 17.05.2007 13:03
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ganz klar nach oben!!!!!!!!!!!!!!!

unten kannst Du dir ja ne Anhängekupplung mit Balls montieren (du kennst das Teil...)

harleytheo · seit
harleytheo
Gast


Neuer Beitrag 17.05.2007 14:27
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@Hans Georg,

mach doch oben ein Us-Kennzeichen hin, dann ist die glänzende Platte weg,

Ist glaube ich auch nicht verboten!

Oder lass Dir für oben ein Schild drucken z.B.

TC-Rider

oder

Hans Georg

oder

Chef-Moderator

oder Elvis lebt😄

Grüsse aus den Weserhighlands von Theo Erwin

cewind · seit
cewind
Gast


Neuer Beitrag 17.05.2007 14:58
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Hi @ll

also nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist das Kennzeichen für oben zu breit. Dann lieber unten. Die Ente gehört auf den Front Fender oder das Windshield...

Gruß Carsten

Badkus88 · seit
Badkus88
Gast


Neuer Beitrag 17.05.2007 15:00
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Runter mit dem Schild.

Den Blinkerträger bekommst Du ab indem Du das Rücklichtglas mitsamt Halter abschraubst und dann kommt mann an die 2 Schrauben welche das Blinkergedöns halten. Klappt aber ganz gut ,da alles mit Steckkontakte.

Gruß Badkus88

FLHR ist offline FLHR · 584 Posts seit 09.12.2015
fährt: TC 88 bobber, bonni cafe racer
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584 Posts seit 09.12.2015
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Neuer Beitrag 17.05.2007 16:03
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Nu ich auch noch - Klar nach UNTEN!!!

Also ne ne - was immer Alle mit Nummernschild oben haben - find ich auch schick, wenn man son kleine Amischild hat - aber warum man die Deutschen Bremsfalschschirme auch noch hoch setzen soll ???

Also ich hatte es bei meiner Road King unten und bei meiner Heritage werde ich das Schild auch als erstes nach unten oder zur Seite versetzen!

Gruß Björn

gasguzzler59 · seit
gasguzzler59
Gast


Neuer Beitrag 17.05.2007 18:09
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Entscheidungshilfe aus Norddeutschland:

Oben!!!

Gruß aus Bremen

Ernst

tc-rider · seit
tc-rider
Gast


Neuer Beitrag 17.05.2007 18:11
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And the Winner is..................

KEINE AHNUNG !!!!!

Werde erstmal so weitercruisen und nach dem USA-Urlaub entscheiden.

Vielen Dank für die vielen Ratschläge

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tc-rider (Hans-Georg)

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