guten morgen, das was ich gefunden habe ist das hier:
und da steht was von 15€ und nichts von punkten etc.
vielleicht kann ja einer der anwesenden vorschreiber mal sein unendliches Fachwissen weitervermitteln und mir sagen wo ich das mit den 3 punkten nachlesen kann!!
vielleicht ist ja mein wissenstand genauso veraltet wie die infos im verkehrsportal, und da ich mich nicht gerne übervorteilen lasse in kontrollen , würde ich schon gern auf den aktuellen erkenntnisstand gebracht werden .
freundlichst dewitt
Bußgeldkatalog
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte Fahrverbot
in
Monate Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
Lichttechnische Einrichtungen
221 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen
221.1 unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen 5 €
221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20 €
222 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
222.1 Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht 15 €
222.2 Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler 15 €
222.3 seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten 15 €
222.4 zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten 15 €
222.5 Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler 15 €
222.6 Warndreieck, Warnleuchte oder Warnblinkanlage 15 €
222.7 Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen 15 €
----------
Änderungsbegründung:
Begründung des Verordnungsgebers zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Inkraftgetreten am 01. April 2004.
Zu Buchstabe v (Nrn. 221, 221.1, 221.2 BKat)
Bei den Fahrzeuguntersuchungen ist festgestellt worden, dass an 32 % der Nutzfahrzeuge unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht worden sind. Dieser Mangel wird künftig als erheblicher Mangel eingestuft. Dem trägt das bisherige geringe Verwarnungsgeld nicht mehr Rechnung. Es erfolgt deshalb eine Anhebung. Für die weniger bedeutsamen Zuwiderhandlungen gegen allgemeine lichttechnische Vorschriften bleibt es hingegen bei der bisherigen Regelung.
Nr. 221-222.7 BKatV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 21 S. 988, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2006).
Weitere Infos ...
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren...
Links ...
Download: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (PDF-Datei 1,3 MB)
Stand: 01.03.2007, 5. Auflage, Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)