Die Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder
der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen
und mit zusätzlichen
reflektierenden Aufklebern/ Markierungen versehen sein.
Die Regelungen gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.
Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung
des Kraftrads möglich.
In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu
tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen
versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer.
Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Und bei einer Panne
oä auch tragen. Es sind Geldbußen von mindestens 90 Euro möglich.
Wer bei normalen Verkehrsverhältnissen (kein Stau, gute Sichtweite,
keine Niederschläge) die linke Spur der Autobahn benutzen möchte,
muss dort mit mindestens 80 km/h unterwegs sein.
Bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei ? Das ist in Frankreich
seit dem 11. Januar 2025 legalisiert – unter bestimmten Voraussetzungen.
-Erlaubt auf Straßen mit mehreren Fahrspuren je Richtung und geteilter Fahrbahn
-Durchschlängeln mit max. 30 bzw. 50 km/h
-Auf Autobahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, bei der beide Fahrtrichtungen
baulich getrennt sind, ist es erlaubt die stockenden Autoschlangen überholen.
siehe zB auch :
https://www.louis.de/magazin/touren/laendertipps/frankreich
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Ich war 2023 im Elsass - keine Probleme, kein Polizist hat sich für mich interessiert.
Habe ich auch so von einigen anderen Bikern gehört.
Aber wenn man irgendwie auffällt .... wer weiss !?!
Gruss, Börnie
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