Moin,
der TÜV stellt nicht das eigentliche Problem dar, da es nur eine Momentaufnahme bietet, und der fehlende Soziussitzplatz incl. Halteriemen bei beibehaltenen Soziusfußrasten gerne großzügig übersehen wird bzw. sich durchaus wegargumentieren lässt.
Dieses gilt allerdings nur bedingt bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Da wer es hilfreich, wenn bei Anzahl der Sitzplätze zu S.1 ergänzend „ww.2“ eingetragen steht.
Spießige Kontrolleure dürften beim Solositz und montierten Soziusrasten wohl immer einen Mängelzettel ausstellen wollen, aber damit könnte man etwas besser bzw. günstiger dastehen, wie ohne die ergänzende Änderung zu S.1 🤫😉
BlackStar
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