Mmm...nein, nicht ganz. Verkehrssicher muss ein Fahrzeug tatsächlich nur beim Fahren sein.
Die Pflicht zur HU ergibt sich dagegen schon aus der Zulassung, und das führt zu Situationen, die einige überraschen. Es hat schon Fälle gegeben, wo bei der Abmeldung des Fahrzeugs Leute angesch... wurden, die eigentlich gerade genau diesen Zustand -zugelassen, aber kein TÜV- aufheben wollten. Habe ich selber noch nicht erlebt, aber schon davon gehört.
Genauso glauben viele, es wäre kein Problem, wennn das Auto oder Motorrad ohne TÜV auf dem eigenen Grundstück steht. Aber selbst in der Garage (z.B. Tiefgarage oder Einzelgarage, deren Tor offen stand) wurden schon Leute angeschwärzt und auch bestraft. Eben, weil es zumindest erst mal ein Halterverstoß ist, egal, ob das Fahrzeug fährt, parkt oder -Falle!- überhaupt existiert! Rein aus der Zulassung her könnte es ja sein, dass Du das noch zugelassene Fahrzeug zerlegst und später abmelden willst. An sehr langen Haaren herbeigezogen, könntest Du für die fehlende HU trotzdem eins auf den Deckel bekommen (für die dadurch gegebene Verkehrsunsicherheit allerdings nicht).
Und natürlich bekommt der Fahrer eines Fahrzeugs mit abgelaufener HU zusätzlich eins auf den Deckel, falls das nicht der Halter ist. Fährt also Deine Frau mit dem auf Dich zugelassenen Auto, dessen HU ein Jahr abgelaufen ist, bekommen beide unabhängig voneinander einen Punkt und Bußgeld.
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Der Sonne entgegen,
Micha