Man kann nicht oft genug darauf hinweisen: Wenn man vor der Übergabe der Ware bezahlt, hat der Verkäufer die Karten in der Hand. Geht er insolvent, ist das Geld ganz oder teilweise weg. Da hilft dann auch eine "Bewährungsstrafe" wie im Falle der Bremer Containerdealer nichts. Daraus lässt sich dann zwar ein zivilrechtlicher Anspruch basteln, aber die 450.000 Euro werden die beiden niemals auftreiben bzw. wieder als pfändbares Vermögen zusammenbekommen.
Wenn es sich nicht gerade um BMW München direkt handelt, man also mit kleineren oder auch größeren unabhängigen Händlern einen Kaufvertrag über ein teures Produkt abschließt, leistet man Anzahlungen maximal im niedrigen 4-stelligen Bereich und der Rest wird bei vollständiger ÜPbergabe der Ware inklusiver aller Papiere und Zubehörteile bezahlt. Fehlt etwas, behält man weiterhin eine angemessen Summe ein, bis schließlich alles geliefert ist.
Selbst wenn noch etwas zu holen wäre, wäre der Rechtsweg langwierig und man stünde eine oder mehrere Saisons ohne Mopped da.
Zur Not geht man eben zu einem anderen Händler. Es ist ja nicht so, dass man in Deutschland eine Harley Davidson nur gegen Vorauskasse kaufen könnte.
Und passt immer auf, dass Gier nicht das Hirn frisst. Wenn nur ein Händler mti Vorkassenforderung das gewünschte Mopped 2.000 Euro günstiger anbietet, muss man sich des Risikos bewusst sein.
Zur Sicherung der eigenen Forderung möchte ich hier auch noch auf die Möglichkeit einer Bankbürgschaft hinweisen. Im Insolvenzfall würde man sein geld dann zurück bekommen.
Was ich persönlich mache: ich kaufe nur nvon seriösen Leuten. Anzahlungen für Fahrzeuge gibt es bei mir nicht bzw. bis maximal 500 Euro. Wer nicht mitmacht, muss eben an jemand anderen verkaufen. Den Harley Dealer zeige man mir, der dann aktuell abwinkt. So rosig sind die Zeiten längst nicht mehr für sie.