zum zitierten Beitrag
Zitat von Hellrat
Er hatte auch die hinteren Blinker beanstandet.
Die wäre zu nah am Sitz und zu weit weg vom Heck.
Wo finde ich den die genauen Gesetzestexte ?
Irgendwie werde ich nicht schlau was ich bisher gefunden habe.
Nix zu Lenkerbreite und nix zu Position der hinter Blinker.
Bei Bj. 1991 hab ich ja Zulassung nach StVZO.
Gruß
Hell
Blinker maximal 300 mm von hintersten Teil des Motorrads nach
EG-Richtlinie 93/92/EWG! Gesetzliche Grundlage ansonsten ist der
§54 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der keine derartige Vorschrift hat. Da Dein Bike nach StVZO und vor 2003 zugelassen wurde, nochmal mein Tipp: andere Prüfstelle oder direkt bei einer HD-Werkstatt.
Beim Lenker sehe ich keine konkreten Regelungen – Fahrzeugmaße sind in §32 StVZO geregelt. Dort steht unter Absatz (9):
Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite: ... bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
... bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,
2. Höhe: ... 2,50 m
3. Länge: ... 4,00 m
Hier steht der Verdacht im Raum, dass der Prüfer, wie bereits von User
@grafschafter erwähnt, ein falsches Fahrzeug (KKR, FmH) als Grundlage der technischen Prüfung herangezogen hat.
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
Dieser Beitrag wurde schon 9 mal editiert, zum letzten mal von DeeCee am 21.09.2023 18:53.