Franz, des is jetzad aber koa Erklärung sondern a Feststellung :-)
bei einer nationalen Zulassung (StVzO) gab es den Tatbestand der "ungenügenden Rsdabdeckung" was hat uns des früher immer geärgert... des ewig lange Teil da hinten am "Arsch"
bei der EU-Zlassung wurde das Thema Radabdeckung eigentlich übersehen, daher denkt jeder er kann ohne fahren...
Die Mitarbeiter der Kontrollorgane können die Beanstandung damit begründen, dass bei einer evtl. Regenfahrt die sicht durch die Gischt beeinträchtig werden kann...
Der Findige Chopperfahrer hat sich hier damit geholfen, dass er einfach sein Bandan über den Reifen gebunden hat, oder ein Gaffer-Tape...
Ich wollta auch mal cool ohne vorderes Schutzblech fahren.... abgebaut und die erste Fahrt im Frühjahr zum nächsten Dorf gestartet.... raus aus meim Dorf, keine zwei kilometer gefahren und umgedreht... Fender drauf gebaut... Der rumliegende Splitt vom Winter wurde vom Reifen hochgeschleudert und is mir dann im größen Bogen in die Fresse geflogen...
Danach hab ich mir dan ein Plastikschutzblech vom Fahrrad dangebastelt... war nicht so aufdringlich... aber schau selber :-)