wenn es jemanden hilft, hier noch eine Anfrage des Kollegen Bittners an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der aktuellen Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern habe ich bezüglich der Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse eine Frage. Ich verstehe es so, dass wenn im Fahrzeugschein ein Radialreifen eingetragen ist, man auch einen Diagonalgürtelreifen fahren kann. Gilt dies auch umgekehrt? Meine Nachfrage bei einer Prüforganisation ergab, dass dies nicht möglich sei. Ich bitte, falls das erwähnte Verkehrsblatt beide Möglichkeiten vorsieht (bei gleichbleibenden Reifengrößen), mir dies zu bestätigen.Vorab vielen Dank und viele Grüße
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Bittner,
vielen Dank für Ihre E-Mail.Die Fußnote bezieht sich auf die unter Fall 1 geschilderten Beispiele (Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung) und erklärt, dass dabei auch Reifen anderer Bauart verwendet werden dürfen, wenn mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden (z.B. Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen).Das gilt selbstverständlich auch für den umgekehrten Fall, wenn z.B. anstatt Diagonalreifen Radialreifen verwendet werden. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße
4410115 Berlin
Damit muss es aber für heute gut sein, soll jeder machen wie er will.
Ach, noch was. Ich meine, dass der Nachtrag erst im Laufe des letzten Jahres mit aufgenommen wurde und darum die wenigsten Bescheid wissen. Die haben nie wieder da reingeschaut ob sich was geändert hat.
__________________
Es ist nicht wichtig, wie langsam du gehst, sofern du nicht stehen bleibst. (Konfuzius)