zum zitierten Beitrag
Zitat von mossoma
siehe da, da steht auf der ersten Seite:
12 monatige Garantieverlängerung jährlich möglich bis zu einem Fahrzeugalter von 15 Jahren an Erstzulassung und max.80.000 km
Gesamtlaufleistung.
Weis jetzt nicht ob in Ö andere GV-Bedingungen gelten wie in D.
Da würde ich unbedingt noch mal nachhaken, den wenn so, hätte HD die GV-Bedingungen geändert und dann in dessen Vertretung /Auftrag auch die CC.
Ansonsten bitte unterscheiden es gibt 2 Arten der GV bei HD, die Anschlussgarantieverlängerung für ein Neufahrzeug (so wie bei Dir der Fall) und die/eine Gebrauchtgarantie(-verlängerung) für ein nachträglich(unterbrochen) versichertes Gebrauchtbike.
Für erstere bei Dir anzuwendende GV gelten die GV-Bedingungen bis "ultimo km" mit dem SB-Anteil wie im Bild von Tourer15.
Die genauen GV-Bedingungen für die Gebrauchtfahrzeuggarantie sind mir jetzt nicht geläufig.
@HFK es zählt bei der Garantielaufzeit immer das "Ursprungsdatum" und Laufleistung des Fahrzeuges, und nicht das Einbaudatum oder die Laufleistung von Tausch-/Ersatzteilen
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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury...