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Bräuchte mal euren Rat

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Specklappen ist offline Specklappen · 36 Posts seit 27.07.2020
fährt: Fat Bob
Specklappen ist offline Specklappen
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36 Posts seit 27.07.2020
fährt: Fat Bob
Neuer Beitrag 08.09.2021 20:07
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zum zitierten Beitrag Zitat von caries56
zum zitierten Beitrag Zitat von phantomf4
Unfassbar... Das sowas sicher nicht die Regel ist, klar, aber ist so ein Fall DIE Ausnahme oder kommt sowas doch häufiger vor (5% oder mehr )?
Hab ich jetzt einfach Schwein gehabt in 13 Jahren / 75.000 km (eine H7 Birne hinüber, sonst nur1 Batterie, Reifen, Öl Kupplung)??

Also tut mir leid aber ich verstehe einiges nicht . Ich hätte auf keinen Fall den Händler gewechselt . Naher heißt es der andere hat es verbockt . 
Wieso bist du nicht den einfachen Weg gegangen ( wie übrigens ich auch schon mal ) ?
Zum Anwalt gehen und denen über den Anwalt eine Frist setzen das ganze zu deiner Zufriedenheit zu reparieren.  Mit Frist meine ich 2 Wochen!  Nach diesen 2 Wochen nicht repariert ? RÜCKABWICKLUNG DES KAUFVERTRAGES ! Und dabei ist es schei.....egal was Harley dazu sagt . DEIN Ansprechpartner ist DEIN Händler . Was der mit Harley herumtuschelt kann dir sche..egal sein ! Dein Händler haftet gegenüber dir !
Schreibe das deswegen weil genau soetwas ist mir selber passiert und es kam sofort zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages . 
Ich bezahle doch keine 20.000 Euro und muss dann noch Händler abklappern damit mir VIELLEICHT gnädigerweise geholfen wird .
Tut mir leid fehlt mir jegliches Verständnis.

ja so ist es auch damals gelaufen. Anwalt, Frist usw. Jetzt ist der Fehler erneut oder vielleicht auch immernoch aufgetreten. Wollte das Moped eigentlich behalten und dachte die andere Werkstatt bekommt das hin. Mittlerweile sehe ich das anders. Gebe dir vollkommen Recht...war nicht so gut durchdacht von mir.

Sam V ist offline Sam V · 1672 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Sam V ist offline Sam V
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fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Neuer Beitrag 08.09.2021 20:16
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Jetzt mal was ganz blödes, das mir irgendwann bei der Twin Cam aufgefallen ist. Meine jault auch aus dem Primär,  aber nur dann, wenn ich die Drehzahlen unter das  Minimum absacken lasse und dann Gas gebe, was der Motor verträgt.

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Sam V am 08.09.2021 23:14.

Specklappen ist offline Specklappen · 36 Posts seit 27.07.2020
fährt: Fat Bob
Specklappen ist offline Specklappen
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36 Posts seit 27.07.2020
fährt: Fat Bob
Neuer Beitrag 08.09.2021 20:18
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zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Jetzt mal was ganz blödes, das mir irgendwann bei der Twin Cam aufgefallen ist. Meine jault auch aus dem Primär,  aber nur dann, wenn ich die Drehzahlen unter das absacken lasse und dann Gas gebe, was der Motor verträgt.

Meine macht permanent. Ist kein Jaulen sondern ein richtig metallenes Klackern

Stoepsel ist offline Stoepsel · 164 Posts seit 06.01.2021
aus Brieselang 14656
fährt: Harley Davidson Softail Custom
Stoepsel ist offline Stoepsel
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164 Posts seit 06.01.2021 aus Brieselang 14656

fährt: Harley Davidson Softail Custom
Neuer Beitrag 09.09.2021 08:39
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Mojens gewünscht, erstmal viel Kraft für Dich und Deinen steinigen Weg. Was ich ja so als kleines großes weiteres Problem sehe ist folgendes. Du hast ja "Garantie" auf das Moped, aber dadurch dass sie nur in der Werkstatt steht heißt es ja nicht, das die Garantie auf alle anderen Bauteile auch stehen bleibt. Selbst wenn der Fehler behoben wird und Du im nächsten Jahr genüsslich fahren kannst, können ja Garantiefehler auftreten die Du dann nicht mehr behoben bekommst, da die Garantie abgelaufen ist. Verstehst was ich meine?! Ich würde alles versuchen um den Bock loszuwerden.

__________________
Wenn ich rechts am Griff drehe, wird die Landschaft schneller cool

Specklappen ist offline Specklappen · 36 Posts seit 27.07.2020
fährt: Fat Bob
Specklappen ist offline Specklappen
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36 Posts seit 27.07.2020
fährt: Fat Bob
Neuer Beitrag 09.09.2021 08:58
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zum zitierten Beitrag Zitat von Stoepsel
Mojens gewünscht, erstmal viel Kraft für Dich und Deinen steinigen Weg. Was ich ja so als kleines großes weiteres Problem sehe ist folgendes. Du hast ja "Garantie" auf das Moped, aber dadurch dass sie nur in der Werkstatt steht heißt es ja nicht, das die Garantie auf alle anderen Bauteile auch stehen bleibt. Selbst wenn der Fehler behoben wird und Du im nächsten Jahr genüsslich fahren kannst, können ja Garantiefehler auftreten die Du dann nicht mehr behoben bekommst, da die Garantie abgelaufen ist. Verstehst was ich meine?! Ich würde alles versuchen um den Bock loszuwerden.

Moin. Danke Dir. Ja ich verstehe was du meinst. 

Gruß Sven

Eisen_Mattek ist offline Eisen_Mattek · 142 Posts seit 13.08.2019
aus Dortmund
fährt: Iron; 1098S; GSX-S1000
Eisen_Mattek ist offline Eisen_Mattek
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142 Posts seit 13.08.2019 aus Dortmund

fährt: Iron; 1098S; GSX-S1000
Neuer Beitrag 09.09.2021 10:34
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Du hast m.M.n. alle Rechte auf Deiner Seite. Schalte Deinen Anwalt (nochmal) ein und trete vom Kaufvertrag zurück. 

"Der Rücktritt ist erst möglich, wenn eine Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert wurde oder diese als gescheitert anzusehen ist. Eine Nachbesserung gilt in der Regel nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen, es sei denn wegen der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes (§§ 439, 440 BGB)."

Verstehe dieses Rumge-eiere nicht. Du hast da sehr viel Zeit ins Land gehen lassen. Zu viel Zeit. Und Nerven. Hätte alles nicht sein müssen. 

__________________
VG
Mattek


"...und plötzlich ergab alles einen Gin!"

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Specklappen ist offline Specklappen · 36 Posts seit 27.07.2020
fährt: Fat Bob
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36 Posts seit 27.07.2020
fährt: Fat Bob
Neuer Beitrag 09.09.2021 10:39
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zum zitierten Beitrag Zitat von Eisen_Mattek
Du hast m.M.n. alle Rechte auf Deiner Seite. Schalte Deinen Anwalt (nochmal) ein und trete vom Kaufvertrag zurück. 

"Der Rücktritt ist erst möglich, wenn eine Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert wurde oder diese als gescheitert anzusehen ist. Eine Nachbesserung gilt in der Regel nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen, es sei denn wegen der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes (§§ 439, 440 BGB)."

Verstehe dieses Rumge-eiere nicht. Du hast da sehr viel Zeit ins Land gehen lassen. Zu viel Zeit. Und Nerven. Hätte alles nicht sein müssen. 

Ja da habt ihr vollkommen Recht. War halt so "verliebt" in das Teil das ich sie unbedingt behalten wollte. Habe mit dem Händler wo ich sie gekauft habe telefoniert...leider ist der Kerl ein ziemlich schwieriger Zeitgenosse. Wird darauf hinauslaufen das mein Anwalt die Sache wieder übernimmt.

Mondeo ist offline Mondeo · 9702 Posts seit 17.06.2015
aus Heppenheim (Bergstraße)
fährt: Softail Slim
Mondeo ist offline Mondeo
Langes Mitglied
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9702 Posts seit 17.06.2015 aus Heppenheim (Bergstraße)

fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 10.09.2021 14:36
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zum zitierten Beitrag Zitat von Specklappen
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Specklappen
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Specklappen
Hallo Leute,

vielleicht könnt ihr mir ja einen Rat geben.  Ich habe mir vor 4 Wochen eine Fat Bob 2019er Modell bei einem Harley-Händler gekauft, war eine Tageszulassung mit 1Km auf der Uhr, Penzl V2 Anlage und anderen Blinkern. Schickes Teil und zudem meine erste Harley. Bei der Fahrt nach Hause viel mir auf, im Leerlauf sehr unrund gelaufen...dachte teileweise an ner roten Ampel das Teil geht gleich aus, vom 1. Gang in den Leerlauf ging gar nicht nur vom 2. Gang ging es manchmal. Aber das schlimmste war das "gejaule" das aus dem Bereich des Primärantriebes kam. Hat im Stand oder bei niedriger Geschwindigkeit bei weitem die Penzl übertönt. 🧐 War bei dem Vorführer mit dem ich eine Probefahrt gemacht habe definitiv nicht so! Also paar Tage später zum Händler das bemängelt. Der Werkstattmeister hat eine Probefahrt gemacht, danach mit dem Chef was getuschelt und dann meinten sie zu mir es wäre alles okay. Die Kette im Primär wäre wohl etwas zu straff, würde sich aber geben. Wenn das bei der 1600er Inspektion immer noch so wäre würden sie mal schauen. Ich hätte ja Garantie und mir könnte ja nix passieren. Also bin ich wieder gefahren...paar Tage später wieder mit dem Hobel unterwegs und da kam es mir noch schlimmer vor. Also angerufen und wieder hin. Da meinte der Chef dann sie schauen mal, aber wäre sicher nichts. Paar Tage später Anruf von dem Laden: Ja da stimmt was nicht und sie schauen mal nach. Eine Woche nichts gehört, ich dort angerufen, Aussage vom Chef: Wir haben die üblichen Verdächtigen kontrolliert, alles in Ordnung und sie haben sich die Freigabe von Harley geholt den Motor aufzumachen! Nach ein paar Tagen habe ich wieder angerufen...wieder Aussage vom Chef: Wir haben den Fehler noch nicht gefunden, müssen tiefer in die Materie. 😅
2 Tage später bin ich nochmal persönlich hin und habe gefragt was denn nun ist! Ja es wäre kein Fehler zu finden und sie tauschen jetzt 4 Lager im Primär...1 davon macht vielleicht die Geräusche. Alles auf Verdacht! Und der Knaller kam dann als ich fragte wann ich dann mein NEUES Motorrad abholen könnte. Mit viel Glück im irgendwann im August...die Teile sind gerade nicht lieferbar! Und er hat mir das alles mit einer Arroganz an den Kopf geballert das mir fast der Arsch geplatzt wäre! Dann kam noch die Aussage das ja wahrscheinlich nie etwas kaputt gegangen wäre, hätte halt nur Geräusche gemacht!
Ich bin ehrlich gesagt völlig sprachlos und weiß gar nicht mehr wie ich mich verhalten soll. 
Vertrauen hab ich nach dem ganzen hin und her zu dem Laden überhaupt nicht mehr.
Hat einer einen Rat wie ich mich da jetzt verhalten soll?
Wäre für jeden Tipp dankbar.

Gruß Sven

PS: von 4 Wochen seit dem Kauf steht das Teil bereits 2 Wochen in der Werkstatt

Spätestens da, hätt der mir ein Ersatzmoped gegeben, des garantier ich dir, sonst hätt ich ihm die Kiste um denn Hals gewickelt.
Lass dich nicht verarschen, die sollen dir ein Ersatzmoped geben, bis die Mühle richtig läuft, wenn sie es nicht hin bekommen, dann gibst sie zurück und Ende. 

Gruss Stephan

Ja war ich auch kurz davor. Aber nix hat es gegeben. Sogar die Niederlassung meinte das können sie nicht machen, hätte ich keinen Anspruch darauf. 🤣

Dann musst deiner Förderung Nachdruck verleihen. 
Denen würd ich helfen, o mei o mei. 

Do werd i scho narrisch beim lesen, obwohl's nicht mein Moped ist. 
Gruss Stephan

Na was glaubst du was ich bei dem schon getobt habe. 🤣 Einmal kamen die Mechaniker aus der Werkstatt weil die wohl dachten es gibt Mord und Totschlag. 
Aber selbst mein Anwalt meinte ich habe keinen Anspruch auf Ersatzmoped.
Schon traurig das es ohne Anwalt nicht lösbar war.

Da hat er recht. Bei GarantieArbeiten ist es die Kulanz der Werkstatt, die dir ein Ersatzfahrzeug stellt. Ansonsten vom Hersteller aus hast du keinen Anspruch auf ein Fahrzeug. Anders sieht es bei einem Versicherungsfall bei einem Unfall aus.

Sam V ist offline Sam V · 1672 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Sam V ist offline Sam V
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1672 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Neuer Beitrag 10.09.2021 16:24
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Nicht ganz. Aus der Garantie erfolgt nur die Reparatur entsprechend des Garantievertrages. Das ist für den Verkäufer einfach, das bekommt er nämlich bezahlt.

Daneben gibt es aber noch die Sachmängelhaftung. Dabei haftet kraft Gesetz der Verkäufer dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht in dem Fall für die Dauer von zwei Jahren. Wenn man aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung etwas geltend machen kann, hat man auch einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. D. h., man kann für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch nehmen, der allerdings eine Klasse kleiner als  das gekaufte Fahrzeug sein sollte. Bevor man aber ein Ersatzfahrzeug mietet, sollte man den Händler fragen, ob er ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Erst wenn der Händler ablehnt, darf man ein Ersatzfahrzeug mieten und kann die Mietwagenkosten sodann vom Händler ersetzt verlangen. Das findet der Verkäufer aber gar nicht gut, das zahlt er nämlich selber, daher wird er immer so tun, als kenne er das gar nicht.

Da du ja schon einen Anwalt drin hast, würde ich den mal bitten langsam mal die Sachmängelhaftung anzusprechen und entsprechende Forderungen an den Verkäufer zu stellen. Da wird der ganz schnell in die Hufe kommen, da sich der Nutzungsausfall für eine Harley auf 66 € am Tag beziffert. Dagegen kann man auch nicht einwenden, keinen Nutzungsausfall erstatten zu müssen, weil der Kläger ja auf seinen privaten Pkw zurückgreifen konnte. Das OLG Düsseldorf hat 2007 aber bezüglich des Nutzungsausfalls festgestellt, dass dem Kläger grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall zusteht. Die unstreitige Tatsache, dass dem Kläger während des Ausfallzeitraums ein Auto zur Verfügung stand, steht dem nicht entgegen, da der Gebrauchsvorteil der Harley Davidson nicht durch die Nutzung des Pkws ersetzt werden kann.

Aber : Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht, weil das Motorrad der Luxusklasse angehört. Die Benutzung der Harley Davidson befriedigt lediglich das Interesse des Klägers an Mobilität. Der Kläger muss sich jedoch hinsichtlich des geltend gemachten Zeitraums eine Begrenzung seines Anspruchs gefallen lassen, da davon auszugehen ist, dass der Nutzungswille nicht für die vollen 78 Tage bestand (z.B. bei schlechtem Wetter). Daher hat das OLG Düsseldorf den Anspruch um 1/3 gekürzt. Somit wurde damals die beklagte Versicherung verurteilt, an den Kläger Nutzungsausfall in Höhe von 66 € am Tag nur für 52 Tage zu zahlen.

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.

caries56 ist offline caries56 · 266 Posts seit 21.11.2018
fährt: CVO Street Glide 2018
caries56 ist offline caries56
Langes Mitglied
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266 Posts seit 21.11.2018
fährt: CVO Street Glide 2018
Neuer Beitrag 10.09.2021 16:39
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zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Nicht ganz. Aus der Garantie erfolgt nur die Reparatur entsprechend des Garantievertrages. Das ist für den Verkäufer einfach, das bekommt er nämlich bezahlt.

Daneben gibt es aber noch die Sachmängelhaftung. Dabei haftet kraft Gesetz der Verkäufer dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht in dem Fall für die Dauer von zwei Jahren. Wenn man aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung etwas geltend machen kann, hat man auch einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. D. h., man kann für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch nehmen, der allerdings eine Klasse kleiner als  das gekaufte Fahrzeug sein sollte. Bevor man aber ein Ersatzfahrzeug mietet, sollte man den Händler fragen, ob er ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Erst wenn der Händler ablehnt, darf man ein Ersatzfahrzeug mieten und kann die Mietwagenkosten sodann vom Händler ersetzt verlangen. Das findet der Verkäufer aber gar nicht gut, das zahlt er nämlich selber, daher wird er immer so tun, als kenne er das gar nicht.

Da du ja schon einen Anwalt drin hast, würde ich den mal bitten langsam mal die Sachmängelhaftung anzusprechen und entsprechende Forderungen an den Verkäufer zu stellen. Da wird der ganz schnell in die Hufe kommen, da sich der Nutzungsausfall für eine Harley auf 66 € am Tag beziffert. Dagegen kann man auch nicht einwenden, keinen Nutzungsausfall erstatten zu müssen, weil der Kläger ja auf seinen privaten Pkw zurückgreifen konnte. Das OLG Düsseldorf hat 2007 aber bezüglich des Nutzungsausfalls festgestellt, dass dem Kläger grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall zusteht. Die unstreitige Tatsache, dass dem Kläger während des Ausfallzeitraums ein Auto zur Verfügung stand, steht dem nicht entgegen, da der Gebrauchsvorteil der Harley Davidson nicht durch die Nutzung des Pkws ersetzt werden kann.

Aber : Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht, weil das Motorrad der Luxusklasse angehört. Die Benutzung der Harley Davidson befriedigt lediglich das Interesse des Klägers an Mobilität. Der Kläger muss sich jedoch hinsichtlich des geltend gemachten Zeitraums eine Begrenzung seines Anspruchs gefallen lassen, da davon auszugehen ist, dass der Nutzungswille nicht für die vollen 78 Tage bestand (z.B. bei schlechtem Wetter). Daher hat das OLG Düsseldorf den Anspruch um 1/3 gekürzt. Somit wurde damals die beklagte Versicherung verurteilt, an den Kläger Nutzungsausfall in Höhe von 66 € am Tag nur für 52 Tage zu zahlen.

Aber dabei kommt es darauf an ob es sich bei der Geschichte um ein Motorrad oder ein Auto handelt . Wenn es sich um ein Auto handelt hast du mit dem obigen Text recht . ABER das gilt nicht für ein Motorrad . Hast du nämlich ein Auto dann brauchst du laut Gesetz kein Motorrad Ersatz . 
Habe ich selber erleben müssen .

Sam V ist offline Sam V · 1672 Posts seit 08.06.2017
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Sam V ist offline Sam V
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1672 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Neuer Beitrag 10.09.2021 17:05
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Das gilt gerade und insbesondere für eine Harley: Aus dem Urteil: "Der hier zu beurteilende Gebrauchsvorteil der klägerischen Harley Davidson wird nun durch die Nutzung eines PKW nicht ersetzt. Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht. Die beschädigte Harley Davidson Electra Glide ist ein Motorrad der Luxusklasse. Die Benutzung dieses besonderen Fahrzeugs befriedigt einerseits das Interesse des Klägers an Mobilität, bietet aber andererseits durch das im Vergleich zu einem PKW völlig anders geartete Fahrgefühl und die andersartige Art der Fortbewegung auch den spezifischen Gebrauchsvorteil, ein besonders hochwertiges, luxuriöses Motorrad zu fahren. Gerade diese besondere Art des Gebrauchs hat sich der Kläger erkauft. Dieser spezifische Gebrauchsvorteil ist daher als Äquivalent seiner vermögenswerten Aufwendungen für den Erhalt dieses Fahrzeugs unfallbedingt entfallen. Demgegenüber konnte er durch die Nutzung seines PKW nur einen Teil der Gebrauchsvorteile des Motorrads ausgleichen, nämlich nur die reine Funktion seines Fahrzeugs als Transportmittel. Der darüber hinausgehende Nutzungswert des beschädigten Motorrads ist daher "fühlbar" entgangen, so dass ein Ausschluss seines Nutzungsausfallentschädigungsanspruchs nicht gerechtfertigt ist."

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/dues...il20080310.html

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Fux ist offline Fux · 444 Posts seit 08.11.2015
fährt: FXSTB '01
Fux ist offline Fux
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444 Posts seit 08.11.2015
fährt: FXSTB '01
Neuer Beitrag 10.09.2021 18:32
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Habe es auch so erlebt wie caries56.

Mein Moped war letztes Jahr unfallbedingt in einer Werkstatt zwecks Reparatur. Laut Aussage meines Rechtsanwalts (Fachanwalt für Verkehrsrecht) hätte mir ein Nutzungsausfall nur zugestanden, wenn ich KEIN Auto gehabt hätte.

Kurioserweise hatte ich 3 Monate zuvor einen Autounfall. Da habe ich den Nutzungsausfall bekommen. Glaube, das waren € 50,- pro Tag oder so. 
Da wurde ich nicht gefragt, ob ich noch andere Fahrzeuge besitze.

Sam V ist offline Sam V · 1672 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Sam V ist offline Sam V
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fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Neuer Beitrag 11.09.2021 00:49
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Ich will ja jetzt nichts über die Qualität von Kollegen aussagen, aber das ist höchstrichterliche Rechtsprechung eines OLG ohne Möglichkeit der Berufung. Und ich hab 3 Minuten gebraucht, um das Urteil zu finden.

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bestes-ht ist offline bestes-ht · 24011 Posts seit 10.11.2009
aus Rhein-Main
fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
bestes-ht ist offline bestes-ht
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fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
Homepage von bestes-ht
Neuer Beitrag 11.09.2021 01:12
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Wie Omma schon wusste, gibt es einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. 😎

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

dackelpack ist offline dackelpack · 799 Posts seit 18.08.2019
fährt: FXDWG
dackelpack ist offline dackelpack
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799 Posts seit 18.08.2019
fährt: FXDWG
Neuer Beitrag 11.09.2021 08:47
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Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

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Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!

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