...hier wird ja nun vieles geschrieben und manches angeblich aus eigener erfahrung.
1. das rückstrahler nur mittig sein dürfen und nur rund ist laut aussage der DEKRA falsch, es gibt sogar genug eckige mit e-kennung, und rechts und links sind sie ebenfalls zulässig
2. thema foodpeds wird heftigs gestritten und ich habe auch keine rechtsverbindliche regelung finden können, kann euch aber die aussage des DEKRA prüfers und von 2 customizern sagen:
die foodpeds müssen klabbar sein und dürfen nicht breiter als der lenker sein, dann stellen sie keine verletzungsgefahrt dar und sind nicht zu beanstanden.
und daher sind sie auch an den CVO modellen von harley zulässig und dürfen auch genutzt werden.
was ich immer wieder als tip gebe, sucht euch einen guten anwalt den man auchmal am wochenende anrufen kann.
viele pozilisten kennen sich nur sehr rudimentär mit allen regeln aus und handeln daher nicht immer rechlich korrekt. da werden strafen ausgesprochen die von vielen dann einfach hingenommen werden ohnen sie zu überprüfen, und da ist man dann selbst dran schuld.
ein anwalt kann denen in sehr sehr vielen fällen vor ort am telefon den wind aus den segeln nehmen,
ich bin so schon durch 2 kontrollen gekommen ohne jegliche repräsalien.
und bezugnehmend zu den aussagen der weg zur bremse sei zu lang:
dann dürften auch trittbret´tter illegal sein, und alle autos, denn da muss man auch den fuß vom gas nehmen und zur bremse bewegen.
man sollte eben wissen was man darf und was nicht, manchmal hilft es auch sich eine pressemitteilung einfach auszuschneiden und mitzuführen, so z.b. die info das US importe keine rückspiegel mit E kennung brauchen, hab ich dem wachtmeister gezeigt, damit ist er in sein pozieleiauto , hat irgendwo nachgefragt und mich dann weiterfahren lassen......
ist ja nur ein tip
euer GZ
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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-)
