Ist zwar super übersetzt, aber nein, das klärt die Frage nicht.
Du führst gefärbte Scheiben an (oder "Schilder", bei den Herstellern ist das alles ´windshield`, ob flach oder hoch), die keinen Tüv haben, giftyz schrieb darüber, daß diese auch keinen brauchen .
Nicht haben muß ja nicht heißen nicht haben weil nicht brauchen, sondern kann auch heißen nicht haben weil nicht kriegen....alles Bahnhof ?
( Bei hohen, stark getönten Scheiben, die Durchsicht erfordern, wird man das wahrscheinlich auch nicht erwarten in D )
giftyz beschrieb oben, daß durchgefärbte oder lackierte, jedenfalls undurchsichtige Schilder oder Scheiben keine Nachweis brauchen , mich interessiert daher, ob
sich das irgendwo nachsehen oder belegen läßt, da mir das neu war.
( Gehe davon aus, daß sich das sowieso nur auf flache Teile - die i.d.R. genauso als windshield bezeichnet werden von den Anbietern - über die man drüberschaut und nicht durch, beziehen könnte )
Ich zweifle es ja nicht an, mich interessiert nur, wo / wie man das belegen kann, wenn man einen Schutzmann vor sich hat, der es anzweifelt.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
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