VdTÜV-Merkbatt 734
Seitenständer müssen an allen Krafträdern ohne Beiwagen so gestaltet sein, dass das Anfahren mit Motorkraft im ausgeklappten Zustand nicht möglich ist.
Ausnahme: Krafträder, die bis zum 31.12.1975 zugelassen wurden, dürfen (aus juristischen Gründen) einen nicht selbsttätig einklappenden Seitenständer haben, sofern er serienmäßig verbaut wurde und dies in der Kraftrad-ABE aufgeführt ist.
aber eventuell ist das hier:
Seitenständer hilfreich
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.