Hallo in die Runde,
habe in einem anderen Moped-Forum was interessantes gelesen, was hier vielleicht auch einige betreffen könnte. Ich kopiere es mal.
Großkontrolle mit unzähligen Beamten, Null Tolernz ist das Thema. Soweit alles in Ordnung nach Kontrolle des ESD jeweils bis auf zwei Um-Anbauten, die Ihnen aufgefallen sind. Obwohl für beide Anbauteile, Brems und Kupplungshebel mit KBA und eine Ilmberger HA Abdekung mit KBA, jeweils eine ABE vorliegt, die sich auch nicht gegeneinander aufheben, wie z.B. ein Sportluftfiltergehäuse und ein Zubehörauspuff und dann gesondert nach §19/3 beurteilt werden müssen um sie gemeinsam zu verwenden und fahren zu dürfen. Auch findet sich in den Anlagen der jeweiligen ABE keine Auflagen (Ich übertreibe jetzt mal: Sollten Zubehör Handhebel in Verbindung mit der HA Abdeckung verwendet werden, so erlischt die BE wenn nicht unverzüglich eine Anbauabnahme durche eine akkred. Prüforganisation erfolgt) unter der man das Bauteil auch so nach §19/3 begutachten und eine Anbaubescheinigung erstellen lassen muss.
Die Begründung war folgend, anscheinend darf gemäß Ihren Schulungen, der Rechtslage und Kenntnissen nach nur eine -1- ABE mitgeführt werden (also nur ein Anbauteil darf mit der ABE Eintragungsfrei verbaut sein), alle andere Änderungen müssen trotz ABE eingetragen werden.
50 € Verwarngeld, keine Ordnungswidrigkeitenanzeige, kein Punkt in Flensburg, Weiterfahrt wird untersagt.Wenn in den ABE-Papieren unter Verwendungsbereich und Auflagen drin steht: Die Verwendung des unter Punkt 1 beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an alle Kraftfahrttypen mit Typgenehmigung (ABE oder EG-BE) bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung zulässig,
d  ann bedeutet das, dass dann kein weiteres Zubehörteil mit ABE ohne Eintragung verbaut werden darf und infolge bei Nichteinhaltung das Fahrzeug keine BE mehr hat.
Selbst der TÜV hat dieses Versäumnis bereits eingeräumt und manche Eintragung schon kostenfrei durchgeführt, da die Prüfer bislang im gleichen Glauben wie die Fahrer waren, dass mit mitführen der ABE's aller Zubehörteile bei der HU alles i.O. war.
Jeder sollte nun mal seine ABE's durchlesen, ob eine solche oder ähnliche Begrenzung drin steht und sich dann auch mal mit dem Hersteller in Verbindung setzt und Druck aufbaut was für ein Schwachsinn diese Formulierung in den ABE's bedeutet, da ein zweites ABE-Teil auch von ihm nur noch mit Eintragung geht.
Insofern wird dem Verbraucher durch eine ABE und in der Produktbeschreibung "Keine Änderung am Fahrzeug notwendig" was falsches vorgegaukelt. Es reicht schon allein aus, wenn Zubehör-Bremsbeläge verwendet werden, dass dann eine Abnahme und Eintragung notwendig machen würde.
Bis zur endgültigen Klärung aller damit behafteten Stellen wird es noch eine Zeit dauern, zumindest in Bayern ist das für Mitte November im Ministerium schon mal angestossen. Bis dahin heißt es, solche Teile mit ABE und Bezug auf "ansonsten serienmäßig" zu meiden, oder eintragen zu lassen.Gruß Jan
Â