§61 StVZO
Richtlinie 2009/79/EG bis 31.12.2015, ab 1.1.2016 Richtlinie 168/2013
Wenn die Möglichkeit zum Transport eines Beifahrers gegeben ist, muss das Fahrzeug mit einem Haltesystem für die Beifahrer ausgestattet sein, das aus einem Haltegurt oder einem oder mehreren Haltegriffen bestehen muss.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.