Moinsen,
FAKT ist, dass gem. StVZO §50ff "Nebelscheinwerfer" an einem Motorrad zwar erlaubt sind, aber halt nur EINER (§52 StVZO).
FAKT ist aber ebenfalls, dass Dein Moped mit ZWEI "Zusatzscheinwerfern" seine ABE bekommen hat. DAS als ERHEBLICHEN
MANGEL bei der HU einzustufen und Dir den TÜV-Stempel zu verweigern, ist also auch nicht so ganz rechtens.
Lustigerweise hat sich die Bezeichnung der "Zusatzscheinwerfer" ab Modelljahr 2013 tatsächlich von "PASSING LIGHTS"
auf "FOG LAMPS" geändert (Quelle "
Ronnies"), was ja auch "logisch" ist, denn diese Scheinwerfer werden ja automatisch
abgeschaltet, wenn man auf Fernlicht / HI BEAM umschaltet.
FAKT ist aber auch, dass Du auch nur EINEN "Zusatzscheinwerfer" als Fernscheinwerfer betreiben darfst.... (
QUELLE)
Die "absolut legale" Lösung wäre also, EINEN "Zusatzscheinwerfer" so zu lassen wie er ist, und den anderen auf H3 umzurüsten
und so verkabeln, dass er mit dem Fernlicht leuchtet..... oder einfach zu einem anderen TÜV zu fahren.
Greetz Jo
__________________
Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW