zum zitierten Beitrag
Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.
Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.
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Grüße Uli/Eule
Der Weg ist das Ziel.
Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen.
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