zum zitierten BeitragZitat von Roadrunner95
EZ 04.1994, meine 92er haben noch keine E-Nummer.
Ich meine das war sogar noch später.
Hab mal recherchiert dazu:
In der Richtlinie 97/24/EG des EU Parlaments vom 17. Juni 1997 fand man die Vorgabe unter Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2, die dann auch prompt in die StVZO (B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage) aufgenommen wurde.
In der EU Richtlinie von 1997 hieß es: "Originalschalldämpfer sind mit dem Markenzeichen „e" und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat, zu versehen. Diese müssen deutlich lesbar und unverwischbar und auch in der vorgesehenen Anbaulage sichtbar sein."
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