zum zitierten Beitrag
Zitat von Websucht
das ist Blödsinn!!
laut ADAC muss die Versicherung zahlen, solange sie nicht nachweisen kann das deine Rückleuchte ohne E-Zeichen Schuld sind und der Unfall mit einer Rückleuchte mit E-Zeichen nicht passiert wäre. (Kausalität)
Gibt aber ein Bussgeld.
So, so, der ADAC .....
Ich hoffe, Du hast deine AKB´s Deiner Versicherung genau durchgelesen (was eigentlich keiner macht, da sie mittlerweile so umfangreich sind, dass man bei den meisten Versicherern diese nur noch zum Download bereitgestellt bekommt), unterschrieben hast Du auf deinem Versicherungsvertrag jedenfalls, dass Du über sie in Kenntnis gesetzt wurdest.
Natürlich muss man hier vielfach differenzieren. Zum einen die Frage des Unfallverursachers, zum anderen aber auch den Aspekt der allgemeinen Betriebsgefahr bei der Nutzung eines Kfz (unabhängig ob ein- oder mehrspurig). Die Tribar sollte als nicht bauartgenehmigtes Teil wohl bei einem Unfall das Unfallrisiko nicht erhöht haben. Wenn man also bei einem Unfall nicht Verursacher ist, bleibt immer noch die Haftung aus der allgemeinen Betriebsgefahr, so dass du auch deine Versicherung in Anspruch nehmen müsstest. Jetzt kommt es schon drauf an, was in deinen Versicherungsbedingungen steht. Und da steht allgemein geregelt, dass der Versicherungsschutz erlischt, oder sich zumindest drastisch reduziert, wenn ein versichertes Kfz ohne BE genutzt wird (und diese Floskel steht nahezu bei allen drin), gibt es zumindest einmal Stress .... Da wird es wenig helfen zu sagen "Blödsinn, der ADAC hat aber gesagt ...... "
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Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne
(Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.