Interessante Frage und hängt von einigen Parametern ab und muss differenziert betrachtet werden.
Grundsätzlich gilt, was ihr vertraglich vereinbart habt; also euer Kaufpreis.
Generell solte man mündliche Aussagen schriftlich festhalten

ansonsten ist es wildes Gelaber.
Hat der Händler eine Öffnungsklausel im Vertrag - ich kenne das bei einigen Sportwagenherstellern - dass der Preis, der am Tage der Auslieferung gilt, dann ist es eben der neue Preis. Ich kann mir nicht vorstellen, das so etwas im Vertrag steht bei Harley, aber prüfe das mal in den AGB.
Ist nichts im Vertrag vereinbart, hängt es noch von der Höhe der Strafzölle ab.
Sind es lediglich 10%, wird der Händler es tragen müssen.
Ist der Strafzoll aber z.B. 100% und der Händler muss es tragen, dann wird der Vertrag für den Händler "aufgehoben" (§ 313 BGB), da es dann unzumutbar ist für den Händler am Vertrag fest zu halten.
Bei Verträgen, die ab jetzt geschlossen werden (also der Händler kennt die Strafzollproblematik) kann der Händler sich eigentlich nicht mehr auf Aufhebung berufen, da die Zölle eigentlich Vertragsgrundlage geworden sind.
Bei den Zöllen ist es unerheblich, ob Dtl. oder Holland.