völlig normaler Vorgang nach der Vernehmung, da keine Haftgründe vorliegen....
__________________ Gruß aus Bonn
Rolf
Aymara · 1892 Posts
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Aymara
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28.11.2017 18:06
zum zitierten BeitragZitat von Rolf64
völlig normaler Vorgang nach der Vernehmung, da keine Haftgründe vorliegen....
Ja, klar, mangels Beweisen offensichtlich. Ich meinte an sich, dass man nicht wirklich weiter gekommen ist, denn das obige Posting klang ja irgendwie so, als habe man entscheidende Fortschritte gemacht.
__________________ Gruß
Chris
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28.11.2017 18:38
Immer das selbe.
Rolf64 · 823 Posts
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Rolf64
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29.11.2017 00:57
hat mit "mangels Beweisen" nichts zu tun.....
Die Haftgründe nach 112 StPO liegen in dem Fall nicht vor.
Die Haftgründe nach 112 StPO liegen in dem Fall nicht vor.
Merci für den Hinweis, hab mir das mal angesehen. Also selbst wenn ihm die Tat hätte nachgewiesen werden können, wäre er nicht in Untersuchungshaft gelandet, sofern keine Flucht- oder "Verdunkelungsgefahr" bestanden hätte bzw. auch keine Wiederholungsgefahr nach 112a StPO.