Nun ja, überteuert ist heftig untertrieben. Mehr als das Doppelte aufzurufen ist schon Wucher (zumindest im Sinne des BGB)...
Ist zufällig jemand bei eb..kleinanzeigen angemeldet ? (ist wohl Voraussetzung um Anzeigen melden zu können. Ich bin dort nicht angemeldet). Man könnte die Kleinanzeige ja als Wucherpreis mit Hinweis auf Rouven's Seite melden...
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von grafschafter am 16.09.2017 12:31.