Naja, es gibt noch keine Vorschrift über die farbliche Gestaltung und die Zusammensetzung von Motorradbekleidung, bisher ist nur von "geeigneten Schutzhelmen" die Rede.
§ 21a StVO
[...]
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Übrigens sollte man es nicht beim geeigneten Helm bewenden lassen, da im Streitfalle regelmäßig unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens gem.
§ 254 BGB entschiedenwird und eventuelle Schadensersatzanspüche empfindlich gekürzt werden, wenn ohne weitere Schutzbekleidung gefahren wurde.
§ 254 BGB
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
[...]
Man orientiert sich dabei gern an den Empfehlungen des ADAC:
- passender Motorradhelm,
- Motorradhandschuhe,
- eng anliegende Motorradjacke,
- Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert,
- Motorradhose,
- Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
Eine gesetzliche Vorschrift besteht nicht.
Daher ist es auch in Ordnung, wenn man eine Weste trägt (außer es sind gewisse MC Patches drauf, aber das liegt nicht an der Weste selbst). Leider darf die Farbe der Weste dann auch grell sein.
Wenn man das denn möchte...
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...