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seitlicher Kennzeichenhalter

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seitlicher Kennzeichenhalter

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Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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fährt: Anneliese -> 48 coloma gold flake & Simson KR 51/2N
Neuer Beitrag 20.04.2017 09:53
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@Schimmy
Auf Basis welcher Grundlage oder Vorschrift denn? Er muss ja irgendeinen Paragraphen als Begründung angeführt haben.

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stonemuc ist offline stonemuc · 389 Posts seit 28.06.2015
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fährt: Sportster 1988
Neuer Beitrag 20.04.2017 09:59
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von stonemuc
Muss man definitiv nicht eintragen lassen....deshalb finde ich es auch eine Frechheit, dass es Firmen gibt die die Dinger dann für überwiesen 200 bis 400 Euro mit TÜV Gutachten anbieten. Ich hab einen für 50 Euro von Ebay. Ohne Gutachten, Nummer usw....der hält auch und wurde dann im Laufe einiger Eintragungen aber auch vom Prüfer in den Papieren bedacht...

Nur mal so zum Nachdenken.....ne Sissybar muss auch nicht eingetragen werden...oder ist schon mal jemand auf die Idee gekommen so was einzutragen? Ich frage mich warum das beim KZH immer so ein Thema ist. Und die StVZO ist überall in Deutschland gültig...also nix mit "bei uns im Bundesland muss es eingetragen werden"...

Der KZH muss lediglich den entsprechenden Richtlinien für die Sichtbarkeit des Kennzeichens aufweisen..

Moinsen,

Dann erkläre mir mal, warum MICH der TÜV mit der Nightster wieder nach Hause geschickt hat, weil der seitliche Kennzeichenhalter NICHT in den Papieren
stand und ich auch keine ABE vorweisen konnte ? ? ?

Bin übrigens kein Einzelfall.... ich auch schon anderen aus meinem Stammtisch mit ihren Mopeds passiert....



Greetz   Jo

Ganz einfach Unwissendheit....anders kann ich mir das nicht erklären. Vielleicht war es ein Prüfer, der normal nur Pke oder Lkw oder was weiß ich was macht. Ein KZH muss definitiv NICHT eingetragen werden. Ich kenn die StVZO berufsbedingt inn- und auswendig. Frag den Prüfer doch mal wo das stehen soll, auf den Nachweis wäre ich dann mal gespannt.

Aber sagen wir mal so, wenn jemand lieber mehrere Hundert Euro für nichts aus dem Fenster werfen will, kann er das gern tun..

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ruffryder204 ist offline ruffryder204 · 291 Posts seit 23.05.2016
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Neuer Beitrag 20.04.2017 10:08
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Lest doch bitte mal hier nach...   Seitlicher Kennzeichenhalter.Nach § 19.2,§ 19.3,§ 21, § 22 StVZO. DEKRA

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haka48 ist offline haka48 · 57 Posts seit 10.02.2017
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fährt: fortyeight
Neuer Beitrag 20.04.2017 11:15
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1. warum gibt's diesen Thread eig zweimal!?!?!?? Baby

2. Posting aus Seitliches Kennzeichen

​​​​​​​viel Spaß smile

stonemuc ist offline stonemuc · 389 Posts seit 28.06.2015
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Neuer Beitrag 20.04.2017 11:31
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zum zitierten Beitrag Zitat von ruffryder204
Lest doch bitte mal hier nach...   Seitlicher Kennzeichenhalter.Nach § 19.2,§ 19.3,§ 21, § 22 StVZO. DEKRA

Das ist die allgemeine Paragraphenkette für die Betriebserlaubnis...da steht aber nichts von einem Kennzeichenhalter...und die BE erlischt ganz sicher nicht, wenn ein seitlicher Kennzeichenhalter unter Einhaltung der Vorschriften zur Lesbarkeit des Kennzeichens und Fußgängerschutz montiert ist...

Aber wie gesagt...wer will kann das Märchen glauben oder einfach mal bei einer gescheiten Verkehrspolizei vorbei fahren und beim Kraftradtrupp anfragen..

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Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Neuer Beitrag 20.04.2017 11:43
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@stonemuc
Du warst schneller mit schreiben. Musste mir, zum hundertsten Mal, diesen Paragraphenmist durchlesen.

@ruffryder
Der DEKRA link zählt für mich zu den Dingen der Geldmacherei. Dort steht in keinem einzigen Satz, auf Basis welcher Gesetze/Vorschriften/Regeln explizit ein seitl. Kennzeichenhalter eingetragen werden muss.
i.V.m. §19.2 müsste von ihm ja entweder die Fahrzeugart geändert werden (öhm nö), eine Gefährdung von Verkerhsteilnehmern zu erwarten sein (öhm nö) oder die Geräusch und Abgaswerte verschlechtern (auch hier nö)
Es gibt KEINE VORSCHRIFT die eine Eintragung unumgäglich macht und vorschreibt. Und anstatt da noch länger drauf rumzureiten, sollte man lieber froh sein, dass es in diesem überregulierten Bürokratenstaat mal ausnahmsweise nicht vorgeschrieben ist.

@haka
Danke für den link zu deinem anderen Posting. Genau so, wie Du es dort schreibst, verhält es sich auch. Alles andere ist nichts weiter als Geldschneiderei seitens der Hersteller, der Prüfer und der Behörden! Ich war es jetzt einfach leid, dass alles raus zu suchen und zu schreiben.

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ruffryder204 ist offline ruffryder204 · 291 Posts seit 23.05.2016
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Neuer Beitrag 20.04.2017 12:55
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zum zitierten Beitrag Zitat von Black Pearl
@ruffryder
Der DEKRA link zählt für mich zu den Dingen der Geldmacherei. Dort steht in keinem einzigen Satz, auf Basis welcher Gesetze/Vorschriften/Regeln explizit ein seitl. Kennzeichenhalter eingetragen werden muss.
i.V.m. §19.2 müsste von ihm ja entweder die Fahrzeugart geändert werden (öhm nö), eine Gefährdung von Verkerhsteilnehmern zu erwarten sein (öhm nö) oder die Geräusch und Abgaswerte verschlechtern (auch hier nö)
Es gibt KEINE VORSCHRIFT die eine Eintragung unumgäglich macht und vorschreibt. Und anstatt da noch länger drauf rumzureiten, sollte man lieber froh sein, dass es in diesem überregulierten Bürokratenstaat mal ausnahmsweise nicht vorgeschrieben ist.

@Blackpearl

da gebe ich dir ja vollkommen recht, nur wird quasi der Bau von Typspezifischen Halter die dann quasi die Sichtbarkeitsvorschriften erfüllen findig vermarktet und mit E-Nummer vertrieben. Das ganze Thema wird dann quasi in die Richtung der "Eintragung" suggestiert durch die meisten umstände und gefährliches Halbwissen von Polizisten. Drauf rumreiten will ich auch nciht wirklich - es wird halt durch vorher beschriebene Umstände immerwieder Stress erzeugt.

Das man da im Recht ist spielt halt leider erstmal die Zweite Geige und man hat in erster Linie Stress. Da bei einer kontrolle meist nur kurz sachlich diskutieren kann sobald man etwas entgegen setzt.

Ähnlich mit Lichfarben.. ab wann ist Gelb Gelb und nicht nur gelblich.

Auf jeden Fall verstehe ich was du meinst.

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Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Neuer Beitrag 20.04.2017 13:19
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@ruffryder
so seh ich das auch. Unterm Strich bleibt jedoch festzuhalten, es gibt keine Vorschrift die die Eintragung verlangt. Was jeder einzelne macht, steht ja jedem frei. Mir stellen sich nur langsam die Nackenhaare auf, wenn ich immer und immer wieder davon lesen muss, es sei aber vorgeschrieben weil Müller Meier Schulze vom Amt, vom TÜV/DEKRA oder von berittener Stelle das so will. Denn dem ist nicht so und war es auch noch nie.

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arcticairbrush ist offline arcticairbrush · 1833 Posts seit 11.12.2015
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Neuer Beitrag 20.04.2017 13:28
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@Blackpearl...ich verfolg das hier in letzter Zeit immer mehr, dass so mancher nen richtigen Eintragungswahn hat.
Sorry an die, die das sehr brav verfolgen, aber wär mir schon etwas zu blöd.
Ich mein, ich hab nix gecuttet am Rahmen, alles ist original bis auf Tröten, Kennzeichenhalter, Lenker und eben die Gitter.
Wenn man natürlich alles übertreibt, Lautstärke usw. braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn sie einen aufsitzen...
Damals bei meinem Crash, interessierte es keinen, ob der Auspuff laut war, da gings nur um die Schuldfrage und ob einer was getrunken hatte...

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Neuer Beitrag 20.04.2017 15:37
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Ich hab nen gecutteten Rahmen...und da ist es so, dass die obige Paragraphenkette zählt und das so als Heckumbau bei mir eingetragen ist. großes Grinsen
Das ist wirklich was was eingetragen werden muss...allerdings steht bei mir nur mit Heckumbau....aber ich drifte ab.


 

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Neuer Beitrag 20.04.2017 15:49
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Ich habe mir jetzt den Link von der Dekra durchgelesen. Ich mag die Dekra zwar nicht sonderlich (lange Geschichte), aber jetzt muss ich für die trotzdem mal Partei ergreifen.
Da steht nichts drin, dass man den seitl. KZH eintragen lassen muss. Es heißt nur, dass ein seitl. KZH unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Und lediglich, dass bei einem Eigenbau eine Begutachtung nach §21 StVZO zwingend erforderlich ist. Das hat wahrscheinlich den Hintergrund das bei einem schlampigen Eigenbau eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestehen könnte.
Allerdings steht hier ja nach StVZO. Ob das dann bei einer EG Zulassung überhaupt greift, weiß ich auch nicht?
Da kennt sich doch kein Schwein mehr aus. Das schlimmste ist aber, dass diejenigen die solche Sachen kontrollieren sollen, sich oft selbst nicht aus kennen. Augen rollen

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Neuer Beitrag 20.04.2017 16:09
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Brav Stonemuc...großes Grinsen

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Neuer Beitrag 20.04.2017 17:42
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zum zitierten Beitrag Zitat von Peperoni13
Und lediglich, dass bei einem Eigenbau eine Begutachtung nach §21 StVZO zwingend erforderlich ist. Das hat wahrscheinlich den Hintergrund das bei einem schlampigen Eigenbau eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestehen könnte.

Wie ist der Begriff "Eigenbau" definiert? Alles, was nicht in China in Serie und der entsprechend hochwertigen Qualität zusammengschustert wird? Wenn ich mir ein exklusives Teil beim örtlichen Metaller anfertigen lasse und dort kaufe..."Eigenbau"??? Btw.: wenn das mal akut werden sollte; mangels einschlägiger Vorschrift würde ich auf die Eintragung pfeifen, zusehen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und für das nichtwissende Volk entsprechende Unterlagen mitführen. 

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Peperoni13 ist offline Peperoni13 · 1057 Posts seit 18.05.2015
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Neuer Beitrag 20.04.2017 20:47
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@Schwarzmetall
Gute Frage wie Eigenbau definiert ist?
Keine Ahnung?

Ich habe meinen gekauften seitl. KZH damals eintragen lassen, weil ich dachte das man das machen muss. Bin aber ganz froh darüber. Denn wenn jetzt ein Polizist kommt, der der Meinung ist das es so sein muss, dann habe ich keinen Stress. Zumindest was das angeht. großes GrinsenAugen rollen

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Voodooman ist offline Voodooman · 45 Posts seit 07.08.2016
aus Bermatingen
fährt: Custom Evo
Voodooman ist offline Voodooman
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45 Posts seit 07.08.2016 aus Bermatingen

fährt: Custom Evo
Neuer Beitrag 20.04.2017 20:58
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zum zitierten Beitrag Zitat von Speedmann
Hallo,

Der Halter sieht sehr doll nach einem von Delta Parts aus.

Die haben diese Bauart schon seit einigen Jahren im Programm.

Ich habe selbst so einen an meiner V-Rod. Du solltes Dir im klaren sein es in Deutschland ein Gesetzt gegen Produktpiraterie gibt. Soviel wie ich weiß sind die Dinger sogar geschütz.
Also besser Vorsicht mit öffentlich anbieten ect.

Das kann richtig ärger geben. unglücklich

Dazu müsste erst einmal geklärt sein ob diese sich ein Geschmackmuster haben schützen lassen, und wenn ja und ob es noch gültig ist
 

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