richtig; er ist nicht TÜV-konform wie schon vorher geschrieben, da die gesetzl. geforderte Ablesbarkeit (Winkel) des Kennzeichens mit dem kurzen Halter nicht gegeben ist.
Auch wenn er eintragen würde, wäre es im Kontrollfall nutzlos.
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil 